Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 26. (1973)
HALLER, Brigitte: Kaiser Friedrich III. und die Stephanskrone
Friedrich III. und die Stephanskrone 147 für sich und seine Nachkommen das Erbrecht in Ungarn. In den Frieden eingeschlossen werden auch die ungarischen Parteigänger Friedrichs. Der für den 9. Mai einberufene ungarische Reichstag billigte diesen Vertrag. Man erhob auch keine Einwände gegen die durch Friedrichs finanzielle Forderung notwendige Sondersteuer, sondern bevollmächtigte bereits Gesandte, den Frieden mit dem Kaiser abzuschließen. Trotzdem dauerte es noch mehr als ein Jahr, bis die Krone nach Ungarn zurückkam. Zunächst gab es Schwierigkeiten, weil Matthias für den Türkenkrieg Anleihen aus der Kronenkasse hatte nehmen müssen. Dann kam es zu der Belagerung des Kaisers in Wien, und Matthias mag vielleicht vorerst die weitere Entwicklung in der Hoffnung auf günstigere Bedingungen von Seite eines gedemütigten Kaisers abgewartet haben. Nachdem aber erneut Podiebrad Friedrich zu Hilfe gekommen war, nahm man zu Beginn 1463 die Verhandlungen auf der Grundlage der Vereinbarungen des vorigen Jahres wieder auf. Die päpstlichen Legaten, Rudolf von Rüdesheim und sein neu hinzugekommener Kollege Domenichi, setzten sich mit voller Kraft ein. Man übersandte dem Papst den Vorvertrag zur Bestätigung. Währenddessen wurden im noch kaiserlichen Ödenburg die abschließenden Besprechungen geführt, von denen die ungarische Abordnung, bei der sich auch Nikolaus Ujlaky befand, nach Wiener Neustadt weiterreiste. In einigen Punkten, besonders was die habsburgische Erbfolge in Ungarn betraf, war der Vertrag neu formuliert worden und wurde am 19. Juli in dieser Form endlich perfekt2"). Auch die Summe, die die Ungarn für die Rückgabe der Krone zahlen mußten, wird im Definitivvertrag nicht mehr erwähnt. Der Kaiser erklärt nur, daß er hiemit „Sacram Coronam ipsius Regni Hungarie nobis ... per condam Serenissimam Elisabeth Reginam una cum Serenissimo olim bone memorie Rege Ladislao ad fideles manus assignatam et hucusque fideliter tentam et custoditam, ne ad alienas manus illam devenire contingeret“ 299 300), den Abgeordneten des Matthias übergebe. Deutlich genug spricht er damit aus, auf welche Weise er in den Besitz der Krone gekommen war. 299) Der Vertrag des Kaisers für Ungarn bei Teleki Hunyadiak kora 11 63 ff n. CCCXLVIII; Chmel Regesta n. 4012; Lichnowsky 7 Reg. 796. Die ungarische Ausfertigung für den Kaiser HHStA AUR 1463 Juli 19. Chmel Regesta n. 4011; Lichnowsky7 Reg. 795. 300) Teleki Hunyadiak kora 11 68. 10*