Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 26. (1973)
HALLER, Brigitte: Kaiser Friedrich III. und die Stephanskrone
110 Brigitte Haller Gubernator. Ujlaky Unterzeichnete sogar als Zeuge das Geheimabkommen, das im Oktober 1450 in Preßburg zwischen Hunyady und König Friedrich geschlossen wurde 85). Die Einigung fiel leicht, da die Interessen der beiden Vertragspartner konform gingen. Hunyadys Stellung als Gubernator setzte die Abwesenheit des Landesherrn voraus, und Friedrich wollte sein Mündel nicht aufgeben. So beschloß man, daß Friedrich Ladislaus bis zur Erreichung des 18. Lebensjahrs unter seiner Vormundschaft behalten sollte, obwohl er nach den österreichischen Gepflogenheiten schon früher mündig geworden wäre. Bis zu diesem Zeitpunkt sollte er auch die Stephanskrone und die westungarischen Herrschaften unangefochten innehaben. Friedrichs Gegenleistung war die Anerkennung Hunyadys als Gubernator und das Versprechen, Ladislaus nicht ohne Wissen des Gubernators aus der Vormundschaft zu entlassen. Bei dieser Gelegenheit wurde auch Friedrichs Zwist mit Ladislaus Gara bereinigt, der somit für seine Anhänglichkeit an Hunyady belohnt wurde. Gara erhielt die Burg Theben zurück und sein Bürge, Johann Gara, wurde aus der Gefangenschaft entlassen S6). Durch die folgenden Ereignisse wurden die Preßburger Abmachungen aber bald gegenstandslos. In Österreich bahnte sich schon 1450 die Revolution an, die dann im folgenden Jahr zum offenen Ausbruch kam* 87). Interessanterweise hing der unmittelbare Anlaß wiederum mit Ungarn zusammen. Friedrichs Bruder Albrecht VI. hatte sich seinerzeit ebenfalls „an der Lizitation der westungarischen Herrschaften“ beteiligt. Er hatte von den Kanizsay Eisenstadt gewonnen, und vor allem war es ihm 1445 gelungen, die Güter des letzten Mattersburg-Forchtensteiners zu erwerben, d. h. Forchtenstein selbst, Kobersdorf und Landsee88). Der Radkersburger Frieden hatte ihm den Besitz all dieser Herrschaften sowie den von Pöttelsdorf bestätigt 89). Nun wollte Albrecht aber die Schlösser Kobersdorf und Forchtenstein an Ulrich von Eizing verkaufen. Da es sich um Besitzungen in dem kritischen westungarischen Gebiet handelte, schaltete sich Friedrich sofort ein. Am 20. August 1451 kaufte er selbst die beiden Schlösser 90), am 25. August auch Eisenstadt, das aber bereits an den Eizinger verpfändet war91). „Bei dem Ringen um die west85) HHStA AUR 1450 Oktober 22. C h m e 1 Regesta n. 2654; Lichnowsky 6 Reg. 1532. 8®) Revers des Ladislaus Gara HHStA AUR 1450 November 4. C h m e 1 Materialien 1 329 n. CLVIII; Chmel Regesta n. 2655; Lichnowsky 6 Reg. 1534. 87) G u t k a s Mailberger Bund 62 ff. 88) Ernst Die verpfändeten Herrschaften 13. 8®) Vgl. oben S. 109 und Anm. 83. •°) HHStA AUR 1451 August 20. Chmel Regesta n. 2713. 91) HHStA AUR 1451 August 25. Chmel Regesta n. 2715; Lichnowsky 6 Reg. 1569. Vgl. HHStA AUR 1451 August 27. Chmel Regesta nn. 2716, 2717;