Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 26. (1973)
HALLER, Brigitte: Kaiser Friedrich III. und die Stephanskrone
102 Brigitte Haller Es schien wesentlich, jeweils den genauen Wortlaut zu zitieren, denn so wenig eingehend die Berichte sind, so auffallend ist ihre Übereinstimmung in den beiden entscheidenden Punkten. Nirgends ist von einer Pfandsumme die Rede, dafür kommt Friedrichs Treuhänderschaft in Wendungen wie „pro custodia commendavit“, „fidei commisit“ und ähnlichen deutlich zum Ausdruck. Zum zweiten herrscht völlige Einhelligkeit, was die Gleichzeitigkeit der Übergabe der Stephanskrone und des Mündels an den Vormund betrifft, womit wiederum eine frühere Verpfändung der Krone ausgeschlossen erscheint. Ort und Zeit werden allerdings nur von Ebendorfer angegeben, wobei ihm, wenn er behauptet, Ladislaus sei damals dreijährig gewesen, ein chronologischer Fehler unterläuft. Die eindeutige zeitliche Fixierung des Ereignisses gelingt uns mit Hilfe von vier Urkunden, die im November des Jahres 1440 in Wiener Neustadt ausgestellt wurden. Unter dem 22. November verpflichtet sich König Friedrich gegenüber Elisabeth, daß er mit dem ihm laut Verschreibung anvertrauten Ladislaus und seiner Schwester ohne Wissen der Mutter „nichts merk- leichs“ unternehmen werde, sondern sie „mitsampt dem lannd Österreich ... frewntlich vnd trewlich innhaben vnd bewaren“ werde. Er ist auch bereit, sobald Elisabeth ein „ortgeslos“, also eine Grenzfestung, in Ungarn in ihre Hand bekommt, wo die Sicherheit Ladislaus’ garantiert ist, den Sohn zu ihr zu senden 40). Bei der mit 23. November datierten Urkunde Elisabeths geht es um ein weiteres Pfandgeschäft mit König Friedrich. Sie überläßt ihm um die Summe von 9000 ungarischen Gulden die ihr als Morgengabe zugestandenen Herrschaften Steyr, Persenbeug, Weitenegg, Isper und Trautmannsdorf und stellt die Übergabe von Ödenburg in Aussicht 41), das aber zur Zeit an die Cillier verpfändet war. Am 26. November schließlich sind die beiden Gegenurkunden Friedrichs betreffend die Verpfändung 42) und jene Elisabeths zu Friedrichs Brief vom 22. November ausgestellt43). In letzterer bestätigt nun Elisabeth ihrerseits die Übergabe ihrer Kinder an den Vormund, doch unter der Bedingung, daß sie Ladislaus zu sich in eine ungarische Grenzfestung nehmen dürfe, wenn eine solche in ihrem Besitz sei. Sie verpflichtet sich jedoch, die entsprechende Festung — ein Name wird wiederum nicht genannt — Friedrich überantworten zu wollen, damit er seine Vormundschaftsrechte ausüben könne. Es fällt auf, daß keine einzige dieser Urkunden die Ste4«) HHStA AUR 1440 November 22. Teleki Hunyadiak kora 10 92 f n. XL; Chmel Regesta n. 165; Lichnowsky 6 Reg. 145, wo Chmels Formulierung falsch wiedergegeben wird und damit der Eindruck entsteht, Ladislaus solle erst nach Bereitstellung der Grenzfestung Friedrich übergeben werden. «) HHStA AUR 1440 November 23. Kollár Analecta 2 col. 851 ff n. VIII; Chmel Regesta n. 166; Lichnowsky 6 Reg. 146. 42) HHStA AUR 1440 November 26. 43) HHStA AUR 1440 November 26. Teleki Hunyadiak kora 10 94 f n. XLI; Chmel Regesta n. 169; Lichnowskyö Reg. 147.