Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 26. (1973)

HALLER, Brigitte: Kaiser Friedrich III. und die Stephanskrone

100 Brigitte Haller um eine erste Kontaktnahme zwischen Elisabeth und Friedrich. Elisabeth betrachtete nach wie vor Albrecht als Vormund ihres Sohnes, den sie ihm auch in Obhut gegeben hatte. Sie befand sich jedoch in Geldnot, für die es in ihrem Umkreis keine Abhilfe gab. König Friedrichs Vorliebe für Kleinodien aller Art war bekannt27). „Keine Rücksicht konnte sie ... hindern, ihre königliche Krone, schon früher einmal verpfändet, für ein dem materiellen Werthe entsprechendes Darlehen auf ein paar Jahre als Unterpfand zu übergeben“ 28). Unverständlich wäre es jedoch gewesen, hätte sie das Insigne, auf das sich die Ansprüche ihres Sohnes gründeten, aus der Hand gegeben. Die an sich nicht bedeutende finanzielle Trans­aktion war nur der Auftakt zu viel weiter reichenden Verhandlungen, die sich indes noch zäh hinzogen. Dazu mußten auch Vertreter der österrei­chischen und steirischen Stände berufen werden, ging es doch um die Regentschaft in Österreich und das künftige Verhältnis der feindlichen Brüder Friedrich und Albrecht. Friedrich stellte einstweilen alle anderen Probleme zurück und ließ deutsche Gesandte, die ihm nachgereist waren, gar nicht vor. Erst am 20. August sickerte durch, der König, sein Bruder und die Königinwitwe hätten sich verglichen und „all sach abgerett und beschlossen“27 28 29). Am 23. August wurden die diesbezüglichen Urkunden ausgefertigt30 * * * *). Albrecht wurden weitgehende finanzielle Zugeständnisse gemacht. Während der nächsten zwei Jahre sollte er zwei Fünftel der Einkünfte der väterlichen Erblande erhalten, wie es schon ein von den Ständen angeregter Schiedsspruch vorgesehen hatte. Zur Abgeltung frü­herer Ansprüche und um ihm die Befriedigung seiner Gläubiger zu ermög­lichen, erhielt er außerdem 10.000 ungarische Gulden in bar, und schließ­lich wurden ihm mehrere Schlösser und Orte eingeräumt. Dafür übernahm Friedrich die Vormundschaft über Ladislaus. Elisabeth wurde verpflichtet, die nunmehrige Übertragung der Vormundschaft den Pflegern, Amtleuten, Städten und Märkten mitzuteilen, die sie seinerzeit wegen Albrechts Er­nennung angeschrieben hatte, wofür ihr Friedrich als neuer Vormund ein 27) Vgl. Alphons L h o t s k y Festschrift des Kunsthistorischen Museums in Wien 2: Die Geschichte der Sammlungen 1 (Wien 1941—1945) 47 ff. 28) Birk Beiträge 218. 28) Jeronimus von Bopfingen an die Stadt Nördlingen: RTA 15 390 n. 194. so) HHStA AUR 1440 August 23: 1) = Chmel Regesta n. 95: Vertrag zwi­schen König Friedrich und seinem Bruder. Chmel Materialien 1 82 ff n. IX; Lichnowsky 6 Reg. 115. — 2) = Chmel Regesta n. 96: Friedrich bestätigt die Gültigkeit dieses Vertrags, obwohl das Pergament der Urkunde einen klei­nen Riß auf weist. Chmel Materialien 1 85 n. X; Lichnowsky 6 Reg. 116. — 3) = Chmel Regesta n. 97: Vertrag betreffend die Beilegung von Fried­richs Zwist mit den Cilliern. Chmel Materialien 1 85 f n. XI; Lich­nowsky 6 Reg. 119. — 4) = Chmel Regesta n. 98: Vertrag zwischen Fried­rich und Elisabeth. Kollár Analecta 2 col. 845 ff n. VI; Lichnowsky 6 Reg. 117. — 5) = Chmel Regesta n 99: Schuldverschreibung Elisabeths für 5000 ungarische Gulden, die ihr Friedrich als Vormund des Ladislaus geliehen hat. Kollár Analecta 2 col. 850 f n. VII; Lichnowsky6 Reg. 118.

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