Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 25. (1972) - Festschrift für Hanns Leo Mikoletzky

OESTREICH, Gerhard: Zur parlamentarischen Arbeitsweise der deutschen Reichstage unter Karl V. (1519–1556). Kuriensystem und Ausschußbildung

Zur parlamentarischen Arbeitsweise d. deutschen Reichstage unter Karl V. 233 Ausschuß stellten geistliche Kurfürsten und geistliche Fürsten die Gravamina zusammen 34). 1526 zu Speyer verhinderten die Kurfürsten zunächst die Bildung eines gemeinsamen Ausschusses, den nur ein Teil der Fürstenkurie gefordert hatte. Man hat diese Fürsten interessanterweise als „Reformfreunde“ bezeichnet 35). Nach dem Drängen der Städte auf Sitz und Stimme kam nach fünf Wochen der gemeinsame Ausschuß als „bester Ausweg“ (so Friedensburg) zustande. Die Kurfürsten aber betonten ausdrücklich, „daß der Ausschuß lediglich dazu be­stimmt sei, eine vorberatende Instanz zu bilden, und daß es allein dem Plenum zustehe, Beschlüsse zu fassen“ 36). Dennoch „traten ... die Plenarsitzungen hinter den Ausschußberatungen zurück“ 37). Der Speyrer Reichstag von 1529, der hinsichtlich der Ausschüsse am besten untersucht worden ist, setzte ein interkuriales Gremium ein, dem Großen Aus­schuß von 1521 entsprechend 38). Er bildete zunächst Unterausschüsse für die beiden hervorragenden Aufgaben, Artikel 1 und 2 der Proposition, die Reli­gionsfrage und die Türkenhilfe. Daneben entstanden weitere Ausschüsse für die Halsgerichts- und Kammergerichtsordnung, für Münze und Monopole, für die Visitation des Kammergerichts usw. Durch die Teilnahme von Mitgliedern des Reichsregiments am letztgenannten Ausschuß wurde dieser zum unmittel­baren Verhandlungsgremium zwischen ständischer Reichsregierung und Reichs­ständen. Im Gegensatz zum Wormser Reichstag, wo der Große Ausschuß den Kleinen Ausschuß mit weiteren Unterausschüssen eingesetzt und alle von sich aus beschickt hatte, besetzten die drei Kurien die Unterausschüsse direkt 38). Das Reichstagsprotokoll von Tetleben unterrichtet uns im Zusammenhang mit dem ganzen Reichstagsgeschehen über die mannigfachen, auch konfessio­nellen Ausschußbildungen von 1530, deren Wichtigkeit für die Arbeit des Reichstags hervortritt 4o). Der Große Ausschuß bildete nun bis 1544 trotz der kirchlichen Spaltung die wichtigste Integrationsbasis ständischer Arbeit 4i). 34 35 36 37 38 * * 41 34) RTA 2, 661—718. 35) Friedensburg Reichstag 1526 224f. 36) Ebenda 331, dort 335 die Zusammensetzung des Ausschusses. 37) Ebenda 262 f. 38) RTA 7/1, 565 ff. Von Kurfürsten und Fürsten einmütig beschlossen, 564. Die zögernde Antwort der Kurfürsten auf die Frage nach Bildung eines Großen Ausschusses ist bezeichnend: „so sie wieder zusamenkommen und für gut angesehen wirdet: in gottes namen“; RTA 7/1, 558. 3») RTA 7/2, Register. Dort unter Deutsches Reich, Reichstag, Großer Aus­schuß, Unterausschüsse (für Regiment- und Kammergerichts-Unterhaltung, für Supplikationen, für Halsgerichtsordnung, Kammergerichtsordnung und Erbrecht, für Münze, Monopol und Polizei, für Abfassung des Abschieds) finden sich alle Seitenangaben. Dazu die Darstellung Von Kühn Reichstag 1529 passim, die mich zur Beschäftigung mit dem Thema anregte. 40) Tetleben Protokoll 1530 Register unter Ausschüsse mit Seitenan­gaben: Großer Ausschuß, Glaubensfrage: Fürstenausschuß, Vierzehner-Aus­schuß, Sechser-Ausschuß, Gravamina-Ausschuß, Halsgerichtsordnung, Monopole, Münze, Polizeiordnung, Predigtfrage, Supplikationen, Türkenhilfe, Verringerung der Anlage. 41) Gemeinsame Ausschüsse weist Rauch Traktat 71 Anm. 4 anhand der älteren Literatur nach für 1495, 1498, 1521, 1522, 1524, 1526, 1530, 1532 und 1542. Die Übersicht kann ergänzt werden. Die Ursprünge des Ausschußwesens im 15. Jahrhundert liegen ganz im Dunkel; z. B. 1431 Ausschuß von Kur­fürsten und 6 Städten RTA 9 (Gotha 1887) 576—579, 581 f, 592 f. — 1487 Aus-

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