Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 24. (1971)
HEINDL, Waltraud: Die Wiener Nuntiatur und die Bischofsernennungen und Bischofsenthebungen in Ungarn 1848–1850
Die Wiener Nuntiatur und die Bischofsernennungen in Ungarn 1848—1850 423 piü espediente e la Santitá Sua le accogliera volontieri“50). lm übrigen zollte er dem Pronuntius großes Lob für die Schritte, die er im Interesse der ungarischen Bischöfe unternommen hatte 51). Damit waren die Hürden auf beiden Seiten überwunden und das modifizierte Urteil über Rudnyánszky wurde in der Pester Zeitung veröffentlicht. Der Bischof wurde darin nicht seiner bischöflichen Würde, sondern lediglich des Bezuges der Temporalien für verlustig erklärt52). Dem Hl. Stuhl wurden die Gesuche der Bischöfe Lonovics und Rudnyánszky um ihre Enthebung mitgeteilt 53) und sofort angenommen, lediglich verbunden „mit dem Ausdruck einigen Bedauerns“ von seiten des päpstlichen Hofes über die Umstände, die mit den Resignationen verbunden gewesen waren 54). Lonovics wurde im Kloster Melk, Rudnyánszky in Klosterneuburg konfiniert, und beiden wurde eine jährliche Unterstützung von 4000 fl. zugestanden. Bemerkenswert dabei ist, daß sich Innenminister Bach für eine bessere Behandlung der beiden Bischöfe tatkräftig einsetzte. Er hatte ursprünglich für Lonovics eine Pension von 6000 fl. gefordert; und schließlich war es auch Bach, der eine Begnadigung Rudnyánszkys gegen den Willen Haynaus durchgesetzt hatte 55). Damit war diese Sache beendet, doch auf den Pronuntius harrten weitere Unannehmlichkeiten. Inzwischen war der griechisch-katholische Bischof Leményi von Fogaras von der siebenbürgischen Militärbehörde „ab officio et beneficio“ suspendiert worden. Man hatte auch für diese Diözese von seiten der Militärregierung einen kaiserlichen Kommissär für die Verwaltung der bischöflichen Güter eingesetzt. Das siebenbürgische Militärregime ging in diesem Fall so weit, sogar einen übelbeleumundeten 5») VA NdiV 330: Antonelli an Viale-Prelä, 1849 Dezember 22 und Dezember 31 Portici. 51) Ebenda. Auch bei Adriányi Ungarische Kirche und österreichisches Konkordat 26. 52) HHStA PA XI 192: Bach an Schwarzenberg, 1850 Jänner 9, Schwarzenberg an M. Esterházy, 1850 Jänner 14. Vgl. auch VA NdiV 342: Schwarzenberg an Viale-Prelä, 1850 Jänner 14. 53) HHStA PA XI 192: Schwarzenberg an Bach, 1849 Dezember 26; siehe auch VA NdiV 322: Viale-Prelä an Antonelli, 1849 Dezember 29 Nr. 259. Vgl. auch A n d i c s A nagybirtokos aristokrácia 467. s4) „Doch äußerten sich Se. Heiligkeit gegen Mich nur in höchst confiden- tieller Weise und gebührender Rücksicht“, so meinte Esterházy. Es wäre aber doch notwendig, die kanonischen Gesetze zu berücksichtigen, um dem Hl. Stuhl „somit jeden Vorwand zur Einsprache oder zu unpassenden und oft schädlichen Bemitleidungen zu benehmen“. HHStA PA XI 192: M. Esterházy an Schwarzenberg, 1850 Jänner 16 Neapel. Vgl. auch VA SdiS Rub. 247: Antonelli an Esterházy, 1850 Februar 23 Portici. ss) HHStA Kab. Kanzlei, MRProt. 1850 Jänner 14/III MRZ. 181/1850, Jänner 26/II MRZ. 377/1850 und Jänner 28/III MRZ. 422/1850.