Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 24. (1971)
MIKOLETZKY, Lorenz: Der Versuch einer Steuer- und Urbarialregulierung unter Kaiser Joseph II
330 Lorenz Mikoletzky Fischschäden zu vergüten wäre. Dies wäre wichtig zu wissen, nach der Einführung des neuen Steuerfußes, um den Vorteil der neuen Einrichtung zu verdeutlichen. Die Länderstellen hätten Beispiele von treuen Untertanen aus den verschiedensten Kreisen auszuwählen, und zwar einen Ganzlöhner, einen Halb- und einen Viertellöhner, sowie einen Häusler ohne Grund. Bei diesen sind die ihnen auf erlegten landesfürstlichen Abgaben, die obrigkeitlichen Geldnaturalien, die Robotprestationen, die Zehenten und die Abgaben bei Sterbe- und Veränderungsfällen festzustellen. Der bei der Grundausmessung konstatierte Ertrag war damit zu vergleichen, und der Restbetrag, der den Untertanen nach Bestreitung aller Giebigkeiten blieb, sollte Joseph gemeldet werden. Tabellen sollten hier die Arbeit erleichtern. Die Ökonomen, die vom Kaiser auf künftige Einwände gegen die Ausmessung aufmerksam gemacht wurden, hatten nicht nur die Steuerbücher zu verlegen und auszuhändigen, sondern sich auch Gedanken zu machen über die künftige Einhebungsart der Grundsteuer 49). Einen Tag später fordert Joseph, als eine Art Rechenschaftsbericht für sich, nachdem das Ende des „Geschäfts“ in greifbare Nähe gerückt war, „... eine Übersicht aller jener wichtigen Vorgänge und Veranstaltungen in allen Branchen der öffentlichen Staatsverwaltung ... und dieß zwar von der Zeit Meiner angetrettenen Mitregentschaft, mithin vom September 1765 anzufangen“ 50). Es ist immer wieder erstaunlich, mit wie großem Eifer Joseph sich für die Arbeiten der Kommissionen persönlich interessierte. Selbst als er sich im Krieg gegen die Türken im Feldlager befand, beschäftigten ihn die Vorträge über diesen Gegenstand. Im Ausland wurde Josephs Arbeit ebenfalls kritisch beobachtet. In den Berichten der ausländischen Gesandten an ihre Höfe war regelmäßig von der Lage im Reich die Rede und im Hinblick auf Josephs Pläne wurde gesagt: „Der Kaiser wird täglich geiziger. Er versteht es freilich vortrefflich, große Summen zusammenzuscharren, aber wie allen Geizhälsen flößt ihm die Freude an den gesammelten Schätzen eine unüberwindliche Abneigung ein, etwas auszugeben“ 51). Für den Staat, nicht für seine Person war der Kaiser „habgierig“. Dies gab er auch zu, und dies geht aus der Idee der Steuer- und Urbarialregulierung auch hervor. Das reiche Erbteil, das ihm 1765 sein Vater hinterließ, schenkte er teilweise der Staatskasse. Das große Ausmessungswerk ging seinem Ende entgegen, und ein Zeitgenosse meinte: „Wie viele Millionen Gulden diese Unternehmung den Güterbesitzern gekostet habe, wage ich nicht zu bestimmen“ 52). Für den 15. Dezember 1787 wurden die Gubernialräte und Kameraladministra- toren nach Wien berufen, auch die aus Galizien und Innerösterreich, obwohl diese, wie Joseph meinte: „noch nicht ganz fertig seyn“. Um bei 49) Vgl. ebenda fol. 326 ff. so) Ebenda fol. 330. 51) Mitrofanov Joseph II. 407. 52) Johann P e z z e 1 Characteristic. Josephs II. in Oesterreichische Biographien. (Wien 1790) 238.