Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 24. (1971)

THOMAS, Christiane: Kampf um die Weidenburg. Habsburg, Cilli und Görz 1440–1445

Kampf um die Weidenburg 23 Rang entsprechend leben kann, noch für ihr Wittum durch verschiedene Einkünfte gesichert ist? Hätte sie keinen Anspruch darauf, würde Heinrich nicht dazu angehalten werden. Wir dürfen daher Katharina nach mindestens vier Ehejahren nicht die Berechtigung ableugnen, ihr Zu­stehendes einzumahnen. Den Weg, sich dies zu „erklagen“, hielt sie an­scheinend für sinnlos und sich selbst mit einem Teil der Stände für stark genug, um mit Waffengewalt ihr Recht durchzusetzen. Es waren ja auch ihre Kinder von der Notlage betroffen, denn ihr Mann war wohl der Meinung, daß seinen Söhnen nicht ein eigener Hofstaat gebührte. Die Gräfin war aber zudem offensichtlich mit der Leitung des Landes, wie sie ihr Mann gehandhabt hatte, nicht zufrieden. Heinrichs Hof muß aus ungeeigneten Räten gebildet gewesen sein, die nun von den Ständen mitbestimmten Ratgebern weichen würden128). Wenn Katharina mit ihrem Aufstand bezweckt haben sollte, selber die Zügel der Regierung zu ergreifen, so war dieser Versuch gescheitert. Darin könnte man den Einfluß des Cilliers sehen, dessen Intervention die Agressivität Katharinas gebremst hatte. Er war bei der „freundlichen berednus“ unzweifelhaft federführend, — dies wird noch bei den weiteren Abmachungen zu erör­tern sein. Der Kompromiß der Eheeinigung kam nicht unbeträchtlich seinen Wünschen entgegen. Die finanzielle Vernachlässigung der Gräfin und der Kinder war nicht zu bestreiten, aber die Herrschaft mußte für Heinrich gewahrt bleiben: Er, nicht Katharina, ist mit einem Stab von tüchtigen, womöglich cillifreundlichen Angehörigen der Stände weiter­hin der regierende Graf. Das Wesen eines Kompromisses besteht ja im Einlenken zweier oder mehrere Kontrahenten — sein Wortlaut spiegelt deshalb keineswegs all das wider, was Katharina ursprünglich erstrebt hatte. Der Höhepunkt ihrer Macht, der sich in der Gefangennahme ihres Mannes manifestierte, war überschritten. Das cillische Eintreten für Heinrich schob Katharinas Einfluß zurück. Ulrich hatte sich so seinem angeheirateten Onkel unentbehrlich gemacht, er hatte ihn aus der Haft befreit — fast ist man versucht, an eine Gegenleistung für die Auslösung Friedrichs II. von Cilli durch den Schwager Heinrich 1431 zu denken — er war der Retter in der Not! Nicht übersehen werden darf, daß schon in diesem frühen Stadium König Friedrich ein aufmerksamer Beobachter war: Zwei Zeugen des Einigungsspruches, der Vizedom von Kärnten und der Kammermeister, waren seine Räte. Immerhin war er als Herzog von Kärnten in eben 128) Antonini II Friuli orientale 261 und Czoernig Görz 562 wollen von einem Versprechen Heinrichs wissen, sich zu bessern und sein Leben zu ändern. Bestimmt ist eine Regierungsumbildung eine Änderung, doch ist die Darstellung der Autoren irreführend: Nachdem sie die abstoßenden Eigen­schaften Heinrichs unmittelbar vorher gebrandmarkt haben, hat man den Eindruck, daß Heinrich Enthaltsamkeit im Trinken und ein tugendsames Leben gelobt habe. Davon kann keine Rede sein.

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