Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 24. (1971)

THOMAS, Christiane: Kampf um die Weidenburg. Habsburg, Cilli und Görz 1440–1445

24 Christiane Thomas dem Maße wie der Bischof von Brixen den streitenden Parteien benach­bart. Leider fehlt jede Äußerung, auf wessen Vorschlag die oder jene Ernennung zum Kommissionsmitglied zurückging. Es würde hypotheti­schen Schlüssen zu viel Raum zugebilligt werden, wenn man in den königlichen Räten Anwälte Katharinas erblicken würde. Realer ist die Überlegung, daß man sich neben dem überragenden Cillier, der im Lande die größte Macht besaß und sie als Druckmittel gegen Katharina gebrau­chen konnte, an die Anrainer wandte. Friedrich hatte seine Chance erkannt und den Fuß in die Tür gesetzt, auch wenn die Königlichen nicht die entscheidenden Unterhändler gewesen sein mögen. Bei einem spä­teren Eingreifen konnte man darauf pochen, daß man schon einmal bei einer Versöhnung mitgewirkt hatte. Für den weiteren Verlauf der Dinge, die nur momentan bereinigt waren, gaben zwei einander nicht völlig deckende Formulierungen den Ausschlag. Es genügt, hier darauf hinzuweisen, daß erstens mit der sofor­tigen Überantwortung von Grünburg an Katharina das Faktum einer eigenen Residenz, ja eines vom Grafen unabhängigen Lebens, konstituiert war, daß aber zweitens die Lebensgemeinschaft beider aufrecht erhalten wurde. Gemeint war also eine Gütertrennung, die nicht die eheliche Ge­meinschaft aufhob. Eine Trennung von Tisch und Bett zu dekretieren, liegt nicht in der Kompetenz von Laien. Man schöpfte auf diese Weise alle Möglichkeiten aus, die ohne Einspruch der Kirche, die in der Person des Bischofs von Brixen diese Regelung billigte, durchführbar waren. Diese theoretischen Vereinbarungen scheiterten in der Praxis. An diesen bei­den Punkten entzündete sich letzten Endes die Fehde von 1444/45, die den Bruch der Gatten vertiefte. Die Eheeinigung hatte nicht Aus­söhnung gestiftet, sie trug im Gegenteil den Keim für verhängnisvolle Ereignisse in sich, die Heinrichs Ansehen weiter minderten und doch auch Katharina nicht den erhofften Erfolg brachten. Endlich am 24. November raffte sich Heinrich, wenn auch nur unter dem Zwang der Eheeinigung auf, seiner Gattin finanzielle Sicherheit einzuräu­men 129 130). Dezent wird wiederholt, daß Heinrich mit ihr etwas „in Unwillen“ gewesen sei, nun aber Versäumtes nachholen wird. In Beratungen mit den Landleuten (Ständen) werden Witwengut und Einkommen zu Lebzeiten ausge­handelt. Stirbt Heinrich vor Katharina, haben ihr die Kinder und Erben das Schloß Grünburg mit allen Nutzungen zu übergeben und sie auf so viele zusätz­liche Gülten anzuweisen, daß hiedurch eine Gesamtsumme von 400 Pfund Wie­ner Pfennig erreicht wird 13°). Grünburg mit seinem Amt ist auch auf Lebens­129) HHStA AUR 1443 November 24 (liegt unter 1443 Oktober 21). 130) Diese Verschreibung hat wohl Aeneas im Auge, der am 12. Januar 1444 an Schlick berichtet: „omnia vir tenet, uxor unum castrum habet et ibi libras centum et rursus tricentas annuas ex viri camera susceptura est“ (W o 1 k a n Briefwechsel 277). Hier ist die Summe der Gülten identisch, doch verwechselt Aeneas Witwengut mit Einkommen zu Lebzeiten, für das Zahlen­angaben fehlen. Im nicht ganz präzis abgefaßten Text des Originals sind zwei

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