Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 24. (1971)
THOMAS, Christiane: Kampf um die Weidenburg. Habsburg, Cilli und Görz 1440–1445
22 Christiane Thomas gräfin von Görz zugepurd“. Heinrich wird es verhindern, daß irgendjemand seinen oder ihren Hof schädigt, damit sie beide „dester liebleicher und frewntlicher miteinander mugen leben und in gueter aynigung beleiben“. Bisher hat es der Gatte versäumt, seiner Frau ein „gemecht“ zu überschreiben. Als Termin ist ihm der 25. November gesetzt. Bis dahin hat er nach dem Rat der Landleute für die Aussetzung des Lebensunterhaltes und vor allem des Wittums zu sorgen. Schon jetzt hat er ihr — wie zur Überbrückung bis zum 25. November — die Feste und Herrschaft Grünburg 123) mit allem Zugehör, allen Zinsen, Nutzungen und Gülten zu überantworten und ihr als einer Fürstin einen Hofmeister (Ratgeber), einen Kammerdiener und eine Dienerin zu gewähren, „daz sy ir wesen da habe und selb schaff und tue aber als ainer frawen und fürstin zugehöret nach irer nodturfft“. Trotz ihres eigenen „Wesens“ wird unterstrichen, „indem sy dennoch alzeit zu im und er zu ir sollen und mugen, als offt sich das gepurd und zwayen gemaheln in rechter lieb und frewndtschaft geneinander wol zimpt und zu tun pflegen“. Sollte ihr etwas fehlen oder sie an irgendeiner Sache Mangel leiden, wird Heinrich Abhilfe schaffen. Ebenso ist es seine Aufgabe, seine beiden Kinder (Johann und Ludwig)* * 126) Standes- und altersgemäß mit Räumlichkeiten, „speisleuten, zuchtmeistern“ und Schulmeistern zu versorgen. Heinrich wird ferner genötigt, — wiederum bis zum 25. November — seinen Hof mit „frummen erberen dienern“ zu besetzen, die seine Räte abgeben werden und deren Auswahl nicht ohne Einvernehmen mit den weisesten Landleuten geschehen wird. Wenn Katharina „auch ichts zu empfehlen wär“, steht der Hauptanteil bei der Mitwirkung der Stände. Das Ziel ist, beider (Heinrichs und Katharinas) Herrschaft, beider Land und Leute zu einer guten Regierung „auszurichten“. Wir dürfen daraus folgern, daß es um zwei Problemkomplexe ging: einmal um die finanziellen Bedürfnisse Katharinas 127), zum anderen um die sichtlich desolate Verwaltung des Landes. Nicht hohe Politik, nicht Interessengemeinschaften mit auswärtigen Mächten waren Anlaß für die Feindschaft der Gatten, sondern persönliche, bzw. „innerreichische“ Betreffe. Wenn man nun bedenkt, wie genau sich Heiratsverträge über die „Widerlegung“ des Heiratsgutes durch den Gatten und über die Anweisung des Witwengutes verbreitern — Heinrich berücksichtigte nicht ganz zwei Monate später bei der Heiratsabsprache für seinen Sohn Johann mit Elisabeth, der Tochter Ulrichs von Cilli, alle diese Begriffe — so schöpft man Verdacht, daß Heinrich bislang nicht die finanziellen Bedingungen seines eigenen Heiratsvertrages erfüllt hatte. Wie ist es sonst möglich, daß Katharina seit der Eheschließung weder zu Lebzeiten ihrem 12ä) Über Grünburg siehe Gotbert M o r o 'Grünburg in Handbuch der historischen Stätten. Österreich 2, 221 und die dort genannte Literatur. 126) Danach ist der dritte Sohn Leonhard noch nicht geboren. Dies stimmt mit Aeneas’ Briefstelle an Kaspar Schlick von 1443 Dezember 28 aus St. Veit/ Glan überein: „quod est tertium fecundam sicut hanc esse referunt“ (Wol kan Briefwechsel 257). 127) Hermann Wiessner Burgen, Schlösser und Ruinen in und um Hermagor in Hermagor (Beigabe zu Carinthia I 159, 1969) 94 gebraucht als einziger Historiker den Terminus „vermögensrechtliche Auseinandersetzungen“ für die Kontroverse Heinrich—Katharina. Noch C u s i n Confine 2, 7 will darin den Ausfluß der politischen Rivalität Cillis und Österreichs um Görz sehen.