Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 24. (1971)
THOMAS, Christiane: Kampf um die Weidenburg. Habsburg, Cilli und Görz 1440–1445
16 Christiane Thomas rich und Johann Meinhard wechselten den Lehensherrn, der mit aller Schärfe auf der Lehenshuldigung bestand. Diesem Druck konnten sich die Brüder nicht entziehen. In einer eindrucksvollen Zeremonie empfing Heinrich für sich und seinen Bruder am 1. Oktober 1424 kniend „i feudi giá conferiti dalia chiesa di Aquileia in Friuli“ und leistete dem Dogen „sedente in trono“ den Lehenseid70). Von venezianischer Seite wurden wohl bewußt die einzelnen Lehensgüter nicht genannt. War man gesonnen, den Grafen Venedigs Überlegenheit spüren zu lassen, wurde deutlich gemacht, daß man die Lehenshoheit über ganz Görz beanspruchte 79 80)? Beistand bot in diesem Fall Sigmund, der sich mit dieser Forderung nie abfand. In dem Waffenstillstand, der 1433 zwischen Sigmund und Venedig zustande kam, wurde Görz als Reichslehen anerkannt81). Damit war eine eminente Gefahr für Heinrich gebannt. Trotzdem lauerte sie im Hintergrund und wurde zu gegebener Zeit in anderem Zusammenhang geschickt ausgespielt82). Mit dem Jahr 1437, das die Cillier zu Erben Heinrichs deklarierte 83), schien über die Zukunft des Landes entschieden zu sein. Die Bedrohung von Süden war geschwunden, die Erbfolge geregelt, der söhnelose Witwer Heinrich hatte zugunsten seiner langjährigen Verbündeten seine Beschlüsse gefaßt. Da tritt eine unvorhergesehene Wendung ein, die zumindest Unbehagen bei den Cilliern hervorruft, wenn sie nicht überhaupt einen totalen Umsturz herbeiführen wird: Der über sechzigjährige Graf heiratet zum zweiten Mal. Es ist müßig, in der Geschichte mit dem Wörtchen „wenn“ zu spekulieren, und doch ist es verlockend, sich auszumalen, wie die Entwicklung ohne Katharina von Gara verlaufen wäre. Nach dem Tode Heinrichs 1454 wären Habsburg und Cilli um Görz und nicht Habsburg und Görz um das cillische Erbe aneinander geraten. Für Heinrich selbst brachte diese Ehe eine Reihe von Demütigungen. Alles, was über Katharina bekannt ist, deutet darauf hin, daß sie von Anbeginn nicht gewillt war, die unbedeutende Rolle einer im Hintergrund stehenden Gattin zu spielen. 79) Predelli I Libri commemoriali 4, 58 f; Francesco di Manzano Annali del Friuli (Aggiunta all’epoca VI, Udine 1879) 19. Das Notariatsinstrument (HHStA AUR), das über den Akt aufgesetzt wurde, nennt wie auch Paschini Storia 2, 342 den 1. November 1424. so) Als 1451 Görz und Cilli sich zu einem Tauschvertrag über ihre Besitzungen entschließen, verlautet von Venedig, daß Heinrich hiezu als sein Lehensmann nicht berechtigt sei: Wiesflecker Entwicklung 361. Die Lehensuntertänigkeit betont Heinrich selbst, als er 1428 Venedigs Hilfe anruft, um im Zwist mit seinem Bruder Johann Meinhard zu vermitteln. Beide seien sie doch Vasallen der Signorie: Renaldis Memorie 91. 81) Wiesflecker Entwicklung 357 f. 82) Siehe unten S. 74 f. 83) Auch hier sind die Stände beteiligt; nichts geschieht beiderseits ohne Rat und Wissen der Räte und Diener (siehe Anm. 15).