Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 24. (1971)

PILLICH, Walter: Der Stein- und Siegelschneider Ulrich Schwaiger im Dienste dreier Kaiser

Der Stein- und Siegelschneider Ulrich Schwaiger im Dienste dreier Kaiser 231 freiheit begnadet. Abschließend versichert Schwaiger, dem Kaiser und seinen Söhnen mit seiner Kunst jederzeit gehorsam und willig dienen zu wollen 39). Bald darauf fordert der wieder länger in Augsburg weilende Kaiser Ferdinand I. in einem am 3. April 1559 an den Stadtpfleger, Bürgermei­ster und Rat der Stadt Augsburg gerichteten Schreiben neuerlich die Zulassung Schwaigers zum Goldschmiedemeister. Eingangs wird erwähnt, daß Ulrich Schwaiger trotz der Förderung durch den Kaiser sein erlerntes Handwerk als Meister bisher nicht ausüben durfte. Nichts­destoweniger ist es „begern und bevelch“ des Kaisers an den Stadtrat von Augs­burg, daß sie bei der Goldschmiedeinnung darum anhalten und verfügen, daß diese, wie seinerzeit unter Kaiser Karl V. zwei Goldschmieden, auch dem Schwai­ger, der ein Künstler seines Faches ist, das Meisterrecht erteilen solle. Der Kai­ser werde sie künftig mit solchen Fällen nicht „beschwären“, doch sollen sie diesmal ihm den Gefallen erweisen und Schwaiger als Meister zulassen 4°). Zu Bekräftigung seines Willens erteilte Ferdinand I. Ulrich Schwaiger und dessen drei Brüdern Gregor, Clement und Christoph am 11. Mai 1559 in Augsburg ein kaiserliches Hoffreiheits-Privileg. Stefan Schwaiger, der in der Hof freiheit König Ferdinands von 1553 noch genannt war, scheint also vor 1559 verstorben zu sein. In diesem Privileg werden die Gebrüder Schwaiger auf Bitten Ulrichs vom Kaiser als seine und seiner Söhne Die­ner und Hofgoldschmiede erneut angenommen, und es wird ihnen die Ausübung ihres Kunsthandwerks bestätigt. Sie können demnach Siegel und Petschaften in Gold, Silber oder in einem anderen Metall schneiden und alles, was dazu gehört, herstellen, um ihren Lebensunterhalt an allen Orten damit zu verdienen 41). Dieses zweite Privileg, das Ulrich Schwaiger und seinen Brüdern zuteil wurde, scheint aber auch seinen künftigen Lebensweg, hauptsächlich als Siegelschneider zu arbeiten, bestimmt zu haben. Am 13. Juli 1559 legte er den Stadtvätern von Augsburg schriftlich seinen vom Kaiser erhaltenen Freiheitsbrief, vom kaiserlichen Notar Nikolaus Pole am 10. Juli beglau­bigt, zur Insinuation vor42). Der Stadtrat von Augsburg verordnete am 1. August 1559 eine vom Ratsschreiber W. Hebenstreit festgehaltene Kompromißlösung, nach der sich die Goldschmiedeinnung neuerlich dage­gen verwahrt hatte, daß Ulrich Schwaiger vom kaiserlichen Privileg in Augsburg Gebrauch mache. Es wurde zu einem gegenseitigen Vergleich geraten, daß Ulrich Schwaiger an seinem Wohnsitz in Augsburg „sigel unnd stainschnaiden möge, aber sonst deß goldschmid hanndwerckch a«) HHStA GFHP 9: 1559 Jänner 31 Augsburg, Schwaiger an Kaiser Ferdi­nand L; Jb 15 (1894) n. 11.837. 40) HHStA GFHP 9: 1559 April 3 Augsburg, Kaiser Ferdinand I. an Bürger­meister der Stadt Augsburg; Jb 15 (1894) n. 11.838. 41) HHStA Reichsregister Kaiser Ferdinand I. 6 fol. 423 v—424 v; Abschrift in GFHP 9 und StAA Goldschmiedeakten 2 (begl. Abschrift); Jb 11 (1890) n. 6.494. Vgl. hiezu auch Weiss Handwerk 111. 42) StAA Goldschmiedeakten 2: 1559 Juli 13, Schwaiger an Bürgermeister und Räte in Augsburg.

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