Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 24. (1971)

THOMAS, Christiane: Kampf um die Weidenburg. Habsburg, Cilli und Görz 1440–1445

12 Christiane Thomas minderjährigen Söhne keinesfalls die gleiche Autorität bedingte. Es wäre aber auch trügerisch, nach dem Wortlaut der Lehensbestätigungen Wen­zels von 1398 und Sigmunds von 1415 53) einen unveränderten Güter- umfang zu vermuten. Danach waren die Brüder reichsunmittelbare Fürsten durch die Grafschaft Görz, das Gericht zu Flamber bei Udine, die Pfalzgrafschaft in Kärnten und die Grafschaft Heunburg. In Wirk­lichkeit war aber z. B. Heunburg längst, ein Lehen des Herzogtums Kärnten54). Daneben herrschten Heinrich IV. und Johann Meinhard über die aus der Grafschaft Lurn hervorgegangenen Besitzungen in Ober­kärnten und Osttirol55); für die Lienzer Talschaft und die Herrschaften Großkirchheim, Oberfalkenstein, Pittersberg und Hermagor-Grünburg galt zwar zunächst die Lehenprovenienz von Kärnten56), doch gelang es im Spätmittelalter, diese Abhängigkeit zu verschleiern, wenn auch gewisse Verpflichtungen gegenüber Kärnten weiterbestanden. Die Görzer Grafen hatten an Hof- und Gerichtstagen des Herzogs teilzunehmen und sich bei gegen sie gerichteten Klagen vor dem Herzog oder seinem Hauptmann zu verantworten. Noch 1434 und 1436 verteidigte sich Heinrich IV. vor dem herzoglichen Hofgericht in St. Veit57). Daß aber eben hier im westlichen Teil des görzischen Dominiums der Schwerpunkt des Handlungsbereiches für die beiden letzten Jahrhunderte vor dem Erlöschen des Geschlechts lag, manifestierte sich schon allein durch die Verlegung der Residenz nach Schloß Bruck bei Lienz 58). Wenn im 15. Jahrhundert fast durchwegs von dem Fürstentum und der Grafschaft zu Görz, der Pfalzgrafschaft in Kärnten und der Herrschaft Lienz und im Pustertal gesprochen wurde 59), sä) Wutte Zur Geschichte 16. Paschini Storia 2, 313 bezeichnet Sig­mund als Usurpator der Rechte Aquilej as, das bisher immer Lehensherr der Görzer gewesen war. 54) wutte Zur Geschichte 44. Damit wird deutlich, daß der starre For­malismus der königlichen (kaiserlichen) Lehensurkunden nicht erst mit den neuzeitlichen Jahrhunderten einsetzte. Hier begegnet die Pfalzgrafschaft als Reichslehen, während sie 1339 von den Habsburgern als Herzogen von Kärnten Görz zuerkannt wird. Siehe oben S. 2. Dieser Widerspruch der Lehensarten fällt Braumüller nicht auf, siehe Anm. 3. 85) Nach Starzacher Herzog und reichsunmittelbare Herren 50 ist der räumlich größte Besitz in Kärnten Anteil der Görzer. 56) Wutte Zur Vereinigung 241 f; Wiesflecker Entwicklung 334. Den allmählichen Gewinn und die Festigung der görzischen Erwerbungen in Oberkärnten analysiert Ernst K1 e b e 1 Die Grafen von Görz als Landesherren in Oberkärnten in Carinthia I 125 (1935) 59—82 und 218—246. Von den Land­gerichten her erfaßten Jaksch -Wutte Erläuterungen 190—211 die Ausdeh­nung der Görzer Einflußsphäre. 57) Wutte Zur Vereinigung 242. Kl ebei Die Grafen von Görz 239 dagegen bezweifelt die Bindung Heinrichs für Oberkärnten, da 1434 nur Unter­kärntner Burgen aufgeführt werden. 58) Weingartner Die letzten Grafen 112. s») Wiesflecker Entwicklung 348. Die Grenze nach Italien lag noch 1450 südlich des Plöckenpasses (Kreuzberg) im Tal des oberen But. Martin

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