Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 24. (1971)

THOMAS, Christiane: Kampf um die Weidenburg. Habsburg, Cilli und Görz 1440–1445

Kampf um die Weidenburg 13 so ist ohne Zweifel die Aufwertung erkennbar. Die Gleichwertigkeit der kärntnerisch-tiroli sehen mit der görzisch-friaulischen Hälfte drückten die Bezeichnungen „Grafschaft zu Görz hievor und darinnen“ für erstere aus eo). Die Jahre der Minderjährigkeit förderten natürlich nicht die Geschlos­senheit des meinhardinischen Erbes. Graf Friedrich II. von Ortenburg verstand es als Vormund ausgezeichnet, in die eigene Tasche zu wirt­schaften. Die Erwerbung des görzischen Schlosses Goldenstein* 80 81 82) mochte anfangs nicht so gravierend gewesen sein, — unmittelbar nach der Weiden- burg-Affäre bereitete Ulrich II. von Cilli als Erbe der Ortenburger Hein­rich IV. genug Ungelegenheiten62). Bedenklicher war, daß Heinrich kurz nach Erlangung der Großjährigkeit mit dem Faktum konfrontiert wurde, daß König Wenzel dem Ortenburger 1395 die Blutgerichtsbarkeit für dessen Gesamtbesitz zuerkannte 83). Friedrich II. schwang sich damit zu einer von dem Görzer unabhängigen Stellung auf. Schon allein dieses Moment schränkte den eben selbständig gewordenen Heinrich und seinen noch minderjährigen Bruder in ihrer Bewegungsfreiheit ein. Wie drückend mußte erst der oktroyierte Erbvertrag mit Österreich empfunden wer­den! Für die Freilassung Heinrichs aus habsburgischem Gewahrsam waren die Widerrufung der bayerischen Abmachungen und die Aufrichtung der görzisch-österreichischen Vereinigung die conditiones sine qua non e4). Die Ingerenz Albrechts III. erstreckte sich noch weiter: Sogar für eine Heirat W u 11 e Die Kärntner Landesgrenze und ihre geschichtliche Entwicklung in Carinthia I 109 (1919) 39. 80) Wutte Zur Geschichte 45; Wutte Zur Vereinigung 244 zitiert die Urkunde 1443 Dezember 18 (HHStA AUR) als ersten Beleg des Namens „Grafschaft hievor“, der sich aber im Text des dritten Dokumentes von 1443 Dezember 11 findet, siehe unten S. 26. Hingegen schreibt Heinrich 1445 April 2 an Balthasar und Sigmund von Welsberg und Jörg Künigl von Ehrenburg als seinen Anwälten „dortaussen ze lande“ (HHStA AUR 1444/45; Druck in Der österreichische Geschichtsforscher 2, hg. von Joseph C h m e 1 [Wien 1841] 516). 81) Jaksch-Wutte Erläuterungen 204. 82) HHStA österreichische Akten-Görz 24 Konvolut 1, Nr. 10 fol. 16, 17, 19: Das Schreiben Heinrich Strassers, des Hauptmanns zu Lienz, an Heinrich 1445 November 8, Lienz, berichtet von den Reibereien, die sich zwischen görzischen Amtleuten auf der Weidenburg und dem cillischen Pfleger auf Goldenstein abspielen. Eine vier Punkte umfassende Aufstellung der „ingriff, so meinem herren von des von Cili pfleger zw Goldenstein und den seinen gen Waiden- berg beschehen“ ergänzt seine Klage. Eine zweite undatierte Liste (ebenda Nr. 41 fol. 57—59) gibt 15 Beschwerdefälle wider. Da sich hier die vier ersten Anschuldigungen wiederfinden, darf das zweite Stück in diesen Zusammenhang eingereiht werden. K1 e b e 1 Die Graf en von Görz 75. 63) Jaksch-Wutte Erläuterungen 204. 6i) Albrecht III. hatte schon vor der Bezahlung des katharinischen Anteils (siehe oben S. 3) die Auslieferung der beiden unmündigen Kinder in seine Gewalt durchgesetzt. Wiesflecker Entwicklung 353 f.

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