Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 24. (1971)
THOMAS, Christiane: Kampf um die Weidenburg. Habsburg, Cilli und Görz 1440–1445
4 Christiane Thomas Schlösser der vorderen Grafschaft in Kärnten und Südtirol als Pfand für sein Darlehen zusprach. Gerade diesen Punkt sollte Friedrich IV. 1444/45 als Druckmittel gegen Heinrich verwenden10). Als Gegenleistung für den den Habsburgern vermachten Görzer Besitz würde Görz für die Herrschaften Österreichs in Istrien und Krain erbberechtigt sein. Die österreichischen Albertiner konnten annehmen, die Zügel fest in der Hand zu haben. Warum war es aber dann 1436 notwendig, ein bestätigendes Vertragsinstrument abzufassen? Wiesflecker vermutet, daß hie- mit Habsburg hinsichtlich des Einflusses, den die Grafen von Cilli ausübten, beruhigt werden sollte'1). Der Aufstieg dieses Geschlechts, der 1436 in der Erhebung zu Reichsfürsten von Cilli und Ortenburg-Sternberg durch Kaiser Sigmund gipfelte, konnte weder von Görz noch von Habsburg mit Gleichgültigkeit hingenommen werden. Seit spätestens 1424 bemühten sich auch die Cillier, auf Görzer Boden zu intervenieren12 *). Durch die Berücksichtigung Habsburgs 1436 sollte — wie folgerichtig zu interpretieren wäre — die enge, nicht nur verwandtschaftliche Bindung Heinrichs IV. an Cillils) an Gewicht verlieren. Wenn diese Verschleierungstaktik der Wahrheit entsprach und vielleicht tatsächlich ihren Zweck erreichte, so machte Heinrich IV. im nächsten Jahr kein Hehl daraus, auf wessen Macht er sich stützte, wem er sein Erbe zugedacht hatte. Die Klage des Aeneas Silvius Anfang 1444 über den Grafen von Cilli, der die „alten Verträge durchbrach“ 14), spiegelt den negativen Eindruck wider, den der große Vertragskomplex vom März 1437 bei den Habsburgern hervorrief. Am 14. März 1437 trafen sich die Schwäger (bzw. Onkel und Neffe) Friedrich II. und Ulrich II. von Cilli und Heinrich IV. in Oberdrauburg, um nach der wechselseitigen Zusprechung der Erbmassen und der Festsetzung der Vormundschaften noch am 17. März in Lienz die Briefe zur Gehorsamsaufforderung an alle Hauptleute, Pfleger und Burggrafen auszufertigen15). Gegenüber den späteren görzisch-eillisehen Vereinba10) Siehe unten S. 54 f. n) Wiesflecker Entwicklung 358. 12) C u s i n Aspirazioni 87. is) Wiesflecker Entwicklung 357 macht wahrscheinlich, daß Cilli bereits 1423 mit dem Vorschlag an Heinrich IV. herantrat, die Görzer Grafschaft dadurch abzurunden, daß die innere Grafschaft, also das eigentliche Görz, gegen cillischen Besitz in Kärnten eingetauscht werden sollte. 14) Der Briefwechsel des Eneas Silvius Piccolomini 1/1 (Privatbriefe 1431— 1445) hg. von Rudolf Wolkan in FRA 11/61 (Wien 1909) 277: „vetera pacta, que comes Cilié percussit.“ 15) Originale HHStA AUR 1437 März 14: Heinrichs Erbverschreibung für Friedrich und Ulrich von Cilli (und Gegenurkunde der letzteren), Heinrich setzt Ulrich zum Vormund ein (und Gegenurkunde Friedrichs und Ulrichs); die beiden Gehorsamsbriefe 1437 März 17 (das Exemplar Friedrichs und Ulrichs ist nur als alte Abschrift erhalten) liegen 1437 März 14 (Regest bei Joseph Chmel Materialien zur österreichischen Geschichte I [Wien 1837] 27 Nr. 175); Wutte Erwerbung 300; Cu sin Aspirazioni 88; Wiesflecker Entwicklung 358.