Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 24. (1971)
THOMAS, Christiane: Kampf um die Weidenburg. Habsburg, Cilli und Görz 1440–1445
Kampf um die Weidenburg 5 rungen ist hervorzuheben, daß diesmal Heinrich noch der gleichwertige Vertragspartner ist. Jeder seiner Leistungen in den einzelnen Bestimmungsabschnitten entspricht die gleiche von seiten Friedrichs und Ulrichs 10). Mit dem Einverständnis von Heinrichs Räten gingen Fürstentum und Grafschaft zu Görz, die Pfalzgrafschaft in Kärnten, die Herrschaft zu Lienz, die sich seit dem 14. Jahrhundert mit Schloß Bruck als Residenz * * * * iS) * 17 * *) eine bevorrechtete Stellung erworben hattels), und alle übrigen Güter an die Cillier über, — ihnen wurde „ain volkomens ... gemecht“ überschrieben; ebenso vermachten Friedrich und Ulrich die Grafschaften Cilli, Ortenburg und in dem Seger ihrem Verwandten. Die Erbschaft wird angetreten, wenn weder Söhne, noch männliche Enkel oder Urenkel die Aussteller überleben würden. So sprach im Moment die Wahrscheinlichkeit dafür, daß die Cillier die günstigere Position bezogen hatten: Heinrich war Witwer, seine im Text als „selig“ bezeichnete Gattin Elisabeth war bereits um 1426 verstorben 1#), und die Formel „ob wir suen gewinnen“ deutet darauf hin, daß aus dieser Ehe kein männlicher Erbe 1437 am Leben war20). Die Vormundschaft unter dem Titel „gerhab und vorgeer“ wurde unter Umgehung Friedrichs nur an den jüngeren Cillier vergeben, während das Gegenstück im Namen Friedrichs und Ulrichs abgefaßt wurde. Alle Untergebenen, die am 17. März über die Absprachen ihrer Fürsten in Kenntnis gesetzt worden waren, hatten eingedenk ihres Eides dem Vormund zu gehorchen und ihren Gehorsam zu beschwören. Mit einem Beistandspakt verbündeten sich Görz und Cilli gegen jeden Gegner mit Ausnahme des Kaisers oder Königs, ja, man verpflichtete sich, keinen Krieg ohne Wissen und Willen des anderen zu beginnen. Als Kaiser Sigmund noch im gleichen Jahr seine Bestätigung erteilte 21), waren die Cillier zumindest gegenüber den Habsburgern die Gewinner. Kann man Görz Doppelzüngigkeit vorwerfen? Die kaiserliche Meinung begünstigte jedenfalls Cilli, diese Entscheidung besaß Geltung iß) Vergleiche unten S. 26. i?) Martin Wutte Zur Vereinigung Osttirols mit Kärnten in Carinthia I 129 (1939) 244; Josef Weingartner Die letzten Grafen von Görz in Schlernschriften 98 (= Lienzer Buch, 1952) 112. iS) Der Herrschaftssitz Lienz sollte nicht als zu Kärnten gehörig empfunden werden. Daß aber Lienz seit der allgemeinen Anerkennung der Görzer als Reichsfürsten Geltung als reichsunmittelbare Stadt hatte (Wiesflecker Entwicklung 348), ist vielleicht zu überspitzt formuliert. i®) Wutte Erwerbung 300. Bei Wiesflecker Entwicklung 359 lebt Elisabeth 1437, entgegen der Quellenaussage, noch. 20) Im Gegensatz hiezu Wiesflecker Entwicklung 358, der den Vorteil für Görz unterstreicht, da (angeblich) die Töchter Elisabeths erbberechtigt sind. Dies ist aber nur für die Regelung mit Brunoro della Scala nachweisbar, siehe unten S. 6. 21) Wiesflecker Entwicklung 358.