Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 23. (1970)
MARX, Julius: Die amtlichen Verbotslisten. Eine Ergänzung
Die amtlichen Verbotslisten Eine Ergänzung Von Julius Marx (Wien) Eine unrichtige Auskunft hatte seinerzeit den Verfasser genötigt, das Material zeitraubend von auswärts zu beschaffen; es reichte indes nicht vor 1810 hinaus 1). Nun stellte es sich aber heraus, daß die Handschriftenabteilung der Nationalbibliothek in sechs säuberlich gebundenen Folianten die Verbotslisten von 1796 an besitzt2). Nova series 2028 enthält die Listen von 1796 an, 2029 jene von 1802 an und die weiteren vier Bände umfassen jeweils ein Jahrzehnt: 1810 ff., 1820 ff., 1830 ff., 1840 — Feber 1848. In dieser Abhandlung soll nun, um das 19. Jahrhundert abzurunden, der zweite Band (2029) kurz beleuchtet werden. Er enthält — mit Lücken — die Listen vom Juni 1802 bis Dezember 1809, geht also unmittelbar den bisher behandelten voran. Die Hofbibliothek bekam die Listen nicht von Anfang an. Ein Schreiben des Bücherrevisionsamtes vom 20. Juli 1802 zeigt, daß die Polizeihofstelle den Auftrag erteilt hatte, sie ihr zu übermitteln, so daß von da an ihr Bezug sichergestellt war. Die vorhergegangenen Listen lieh man der Bibliothek zur Abschrift3). Bisher hatten nur die Landesstellen die Verzeichnisse empfangen, u. zw. bis Mai 1802 gedruckt, dann handschriftlich. Es sind Monatslisten, von denen im Folianten 2029 neben 53 vorhandenen noch 14 fehlende zu verzeichnen sind. Für diese Abgänge sind wohl die Zeitläufe schuldtragend, es ist ja die Zeit der Franzosenkriege von 1805 und 1809; möglicher Weise hat auch die Rezensurierung 4) störend eingewirkt. Zunächst waren die Verzeichnisse in zwei Abschnitte gegliedert, nämlich in die mit allerhöchster Genehmigung verbotenen und die in den monatlichen Sitzungen der Aufsichtsorgane beschränkt zugelassenen !) Julius Marx Die amtlichen Verbotslisten in MÖStA 9 (1956) 150—185 und 11 (1958) 412—466, besonders 413 Anm. 6. 2) Nationalbibliothek Wien, Handschriftenabteilung Series nova 2028—2033. — Ich danke Herrn Univ.-Prof. Hofrat Dr. Walter Goldinger verbindlichst für den liebenswürdigen Hinweis und Frau Feli Weyrich für die Hilfeleistung. 3) Ebd., Series nova 2028 enthält daher nur handschriftliche Listen. *) Kaiser Franz hatte angeordnet, daß die unter Joseph II. erlaubten Werke noch einmal zu überprüfen seien. — Sein Vorhaben — vgl. Julius Marx Die österreichische Zensur im Vormärz (Österreich Archiv, Wien 1959) 27 Anm. 30 — darüber abzuhandeln, muß der Verfasser leider aufgeben. Mitteilungen, Band 23 25