Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 23. (1970)

BENNA, Anna Hedwig: Von der erzherzoglichen Durchlaucht zur kaiserlichen Hoheit. Eine Titelstudie

Von der erzherzoglichen Durchlaucht zur kaiserlichen Hoheit 29 Kiste in der Retirade des Kaisers in der Hofburg in Wien fand 157 *), des­sen Rechtsgültigkeit nach Kaunitz und Bartenstein trotz der Renunzia- tion Josephs auf Toskana feststand, gemäß, war Joseph auch als Univer­salerbe des Hauses Lothringen zu betrachten168). Gegenüber seinem jüngeren Bruder schien der Kaiser, der wohl unzweifelhaft als väterlicher und mütterlicher Erbe zu betrachten war 159 * *), schlechter gestellt. Schon als römischem König hatte ihm, da der römische König nichtregierend war 16°), die Basis einer faktischen erblichen Landesregierung gefehlt. Die Übertragung der Mitregentschaft an den Kaiser, die von Maria Theresia einige Wochen nach dem Tod ihres Gemahls vorgenommen wur­de 101), erfolgte vor allem zu dem Zweck, dem Kaiser Machtmittel für das Kaisertum in die Hand zu geben, da er im Gegensatz zu seinem Bruder Leopold ohne Land dastand. Allerdings blieb Maria Theresia bis zu ihrem Tod haupt und regiererin des Erzhauses und eine selbstherrsche­rin 162 * *). Kaiser Franz I. führte den Titel eines Mitregenten nur bis zu seiner Wahl und Krönung zum römischen Kaiser. Rosenthal hielt es nicht für günstig, wenn Joseph II. dem Vorbild seines Vaters dahin folgte und den Mitregenten in seinem Titel nicht führte. Als Thronfolger und künftiger Herrscher konnte die Mitregentschaft seine Stellung nur noch festigen und verstärkenSeit den Fünfzigerjahren hatte sich für 157) Khevenhüller-Schlitter Tagebücher Khevenhüller Jg. 1764 bis 67, 139, 397, 398 Anm. 11, 405; Mikoletzky Franz I. Stephan 55 f; Wandruszka Leopold II. 1, 137. >58) Khevenhüller-Schlitter Tagebücher Khevenhüller Jg. 1764 bis 67, 383 f, 402, 403, 405 Anm. 11. iä9) HHStA StK Vorträge Kart. 75: Vortrag Kaunitz an Maria Theresia, 1754 Oktober 17. i®«) Khevenhüller-Schlitter Tagebücher Khevenhüller Jg. 1764 bis 67, 383; Beck Deutsches Staatsrecht (hg. von Conrad Recht und Ver­fassung 460). i®') Zur Übertragung der Mitregentschaft an Joseph II. vgl. Kheven­hüller-Schlitter Tagebücher Khevenhüller Jg. 1764—67, 383—385; R e i n ö h 1 in MIÖG Erg. 11, 658—61. 162) vgl. oben Anm. 161. — Zu Maria Theresias Stellung als erbfrau und selbstherrscherin vgl. die Ausführungen Kaunitz (Ministerium des kaiserlichen Hauses Titel und Wappen Kart. 1: Vortrag Kaunitz, 1765 November 12) zur Frage der Darstellung des Witwenschleiers der Kaiserin auf den Münzen. Kau­nitz fand kein Bedenken dagegen, wenn „eine in den witwenstand gesetzte souverainin sich ein denselben gemäßes Zeichen an dem hauptpuze, wie der schleyer ist, in ihren bildnissen zuleget, wenn nur die auf das erbrecht sich gründende selbstherrschung dabey kennbar bleibt und diese vorzügliche eigen- schaft sich in dem wesentlichen auf eine entschiedene art vor äugen darstellet“. Für Münzen seien aber andere Erwägungen maßgebend als für Porträts, da die Ausübung des Münzrechts nicht einer kaiserlichen Witwe, sondern nur einer Selbstherrscherin zustünde. i®3) HHStA Ministerium des kaiserlichen Hauses Titel und Wappen Kart. 1: Beilage, Erläuterungen Rosenthals, Billet der Staatskanzlei an die Reichshof­kanzlei, 1765 Oktober 8.

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