Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 23. (1970)
MECHTLER, Paul: Dalmatien und die österreichische Eisenbahnpolitik
Dalmatien und die österreichische Eisenbahnpolitik 185 die wirtschaftliche Krise in Österreich aus. Bereits am 14. Mai 1873 konnte sich der ungarische Minister für öffentliche Arbeiten und Kommunikationen in seinem längst fälligen Antwortschreiben an den österreichischen Handelsminister auf diese Krise und auf „technische Schwierigkeiten“ für eine Anschlußlinie an die dalmatinische Eisenbahn durch Kroatien berufen lä). Die technischen Schwierigkeiten sind allerdings schon 1873 überwunden worden, da Feldzeugmeister Mollinary beim Generalkommando in Agram (als Grenzlandesverwaltungsbehörde) sich noch mit großer Energie für die Realisierung von Trassierungsstudien einsetzen konnte. Dalmatien und Istrien wurden überdies gerade im Jahre 1873 von einer Mißernte betroffen. Als Hilfsmaßnahmen sollten auch Bahnbauten begonnen werden; während in Istrien auf Grund der zum gleichen Zeitpunkt unverändert verabschiedeten Gesetzesvorlage der Bau von Linien auf Staatskosten noch im Herbst desselben Jahres in Angriff genommen werden konnte, mußte das Handelsministerium infolge der Haltung des Abgeordnetenhauses für Dalmatien eine neue Gesetzesvorlage vorbereiten. Aus Ersparnisgründen sollte zunächst nur die Linie von Spalato nach Siveric mit der Abzweigung nach Sebenico hergestellt werden. Der Bau von Teilstrecken an Stelle einer Ausführung des gesamten Eisenbahnprogramms führte wieder zu heftigen Debatten im Abgeordnetenhause, da die dalmatinischen Abgeordneten die Ansicht vertraten, daß dadurch das ursprüngliche Gesetz des Jahres 1873 aufgehoben würde. Schließlich wurde die Regierungsvorlage genehmigt (RGBl. Nr. 63/1874); gleichzeitig erfolgte die Aufforderung an die Regierung, „das Zustandekommen der im Gesetze vom 30. April 1873 über die dalmatinische Eisenbahn geforderten Vereinbarung mit der ungarischen Regierung, an die die Ausführung derselben gebunden wurde, zu beschleunigen und überhaupt jene Hindernisse schleunigst zu beheben, die der vollständigen Realisierung dieses Gesetzes und der Gesamtherstellung des dalmatinischen Eisenbahnnetzes im Wege stehen“ 16). Diese „Hindernisse“ konnten allerdings erst im 20. Jahrhundert behoben werden. Die in diesem Gesetz vorgesehene Verbindungslinie nach Zara wurde sogar erst 1965 (!) eröffnet, da weder in der Monarchie (Konkurrenzhafen zu Fiume!) noch in der Zwischenkriegszeit (Enklave Italiens auf jugoslawischem Gebiet) die entsprechenden Voraussetzungen für die Verwirklichung dieses Bahnanschlusses gegeben waren. Die Bauarbeiten für die Linie von Spalato nach Siveric mit der Abzweigung nach Sebenico stießen aber auf ungewöhnliche Schwierigkeiten. Bereits bei der Grundeinlösung traten Erschwernisse auf, da die Besitz- und Pachtverhältnisse in Dalmatien besonders kompliziert waren, vor allem, weil noch nicht die österreichische Grundbuchordnung einge- 15 15) VA HM ZI. 36212/C1/1873. i«) VA HM ZI. 15046/C1/1874.