Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 23. (1970)

BENNA, Anna Hedwig: Von der erzherzoglichen Durchlaucht zur kaiserlichen Hoheit. Eine Titelstudie

8 Anna Hedwig Benna In der Sicht des 18. Jahrhunderts besaß die erzherzogliche Würde eine besondere Attraktion. Sie verdiente, wie Christian August Beck in seinem Deutschen Staatsrecht ausführte, besondere Aufmerksamkeit, da es kein anderes fürstliches Haus gebe, das diesen Titel führte, obzwar sich Bei­spiele in der Geschichte fänden, daß er einem Pfalzgrafen bei Rhein und einem Herzog von Lothringen beigelegt worden sei. In der offiziellen Sprache der Kanzleien sei er nur Angehörigen des Hauses Österreich bei­gelegt worden. Wie Beck weiter ausführte, könnte aus den erhaltenen Urkunden und Siegeln dargetan werden, daß der Titel Erzherzog von Herzog Rudolf IV. angenommen wurde und seit Kaiser Friedrich III. kanzleimäßig erschien. Nicht nur regierende, auch apanagierte und weib­liche Mitglieder des Hauses Österreich, auch wenn sie sich vermählt hat­ten, führten ihn, der ihnen Rang und Vortritt vor allen anderen fürst­lichen Häusern gewährte 38 39). Beck befaßte sich auch mit der Etymologie des Titels, für ihn bedeuteten die Erzherzoge die vornehmsten unter den Herzogen, die, wie er sich ausdrückte, bei den Kaiserwahlen das Heft in der Hand hatten. Kraft eines Privilegiums Kaiser Friedrichs I. wären sie den palatinis archiducibus, wenn sie auf Reichstagen erschienen, gleichzuhalten"). Der Titel eines palatinus archidux fand sich tatsäch­lich unter den in die Fälschungen von 1358/59 verpackten Ansprüchen des eben zur Herrschaft gelangten Rudolf IV. an das Reichsoberhaupt, deren Gewährung von Karl IV. prompt abgelehnt wurde40 41). Sie ent­sprangen der Überzeugung Rudolfs IV., kraft seiner Abstammung von römischen Königen und seiner als Landesfürst in seinen Ländern kaiser- bzw. königsgleichen Stellung hinreichend zur Gewährung dieser Forde­rungen legitimiert zu sein4t). Rudolf IV. resignierte in Esslingen 1360 und versprach, sich in Zukunft der Führung der von ihm widerrechtlich in Urkunden geführten Titel „phallentz hertzogen und auch hertzogen in Swaben und Elsaze, daz wir doch zu der phallenz dhain recht haben und auch nicht herzogen sein ze Swaben und ze Elsazze“ zu enthalten 42). 38) Beck Deutsches Staatsrecht 2. Buch 3. Hauptstück § 15: „Von der erzherzoglichen Würde, Ursprung und Vorzug“ (Conrad Recht und Verfas­sung 495—496); vgl. Ursula Begrich Die Fürstliche „Majestät“ Herzog Rudolfs IV. von Österreich. Ein Beitrag zur Geschichte der fürstlichen Herr­schaftszeichen im späten Mittelalter (Wien 1965) 55 f, 136. 39) Wie oben Anm. 38. 40) L h o t s k y Privilegium maius 85. 41) Jakob A. v. Brandis Die Geschichte der Landeshauptleute von Tirol (Innsbruck 1850) 103, zit. bei Begrich Fürstliche Majestät 9. — Zur Formel „rex est imperator in regno suo superiorem non recognoscens“ vgl. Francesco E r c o 1 e L’origine francese di una nota formula Bartoliana in Archivio storico italiano 73 (1916) 241—294; Anna Hedwig Benna Der Kaiser und der König von Frankreich im Recht des späten Mittelalters in ZRG GA 68 (1951) 406 Anm. 39, 407 Anm. 42. 42) Franz Kürschner Die Urkunden Herzog Rudolfs IV. von Österreich

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