Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 21. (1968)
ZAUNER, Alois: Die Pfarrarchive Oberösterreichs
Rezensionen 467 Anton Largiadér, Die Papsturkunden des Staatsarchivs Zürich von Innozenz III. bis Martin V. Ein Beitrag zum Censimentum Helveticum. Schulthess und Co AG., Zürich 1963. XII, 318 S., 3 Tafeln. Die Fülle an historischem Quellenmaterial, das dem Forscher durch die Öffnung des Vatikanischen Archivs 1881 geboten wurde, schien eine lückenlose, alle Probleme klärende Darstellung der Papst- und Kirchengeschichte im allgemeinen für das Spätmittelalter zu gewährleisten. Wo anders als in den päpstlichen Registern ließ sich geschlossener, zusammenhängender Geschehen und Geschichte „lesen“ und „ablesen“? Die umfangreichen Serien der Registereditionen durch die französische historische Schule trugen sicherlich dazu bei, daß sich die Fachwelt in verstärktem Maß mit der Bedeutung der päpstlichen Politik in den letzten Jahrhunderten des Mittelalters beschäftigte. Aber die Zeit lehrte, daß das Streben nach Vollständigkeit auf dem Gebiet der Quellensammlung sich nicht mit der Veröffentlichung der Dokumente des Ausstellers erschöpfen konnte. Die Tatsache, daß Barto- lini für den Zeitraum von 1198 bis 1417 in einem einzigen italienischen Kloster 100 Papsturkunden auf spürte, die nicht in den päpstlichen Registern Aufnahme gefunden hatten, war nur einer von zahlreichen Beweisen für die Aufmerksamkeit, die man den Archiven der Empfänge r zuwenden mußte. Auch für die Zeitspanne vom Pontifikat Innozenz III. bis zur Wahl Martin V. sollte es sich nun bestätigen, daß erst ein wissenschaftliches Unternehmen in der Art der „Regesta pontificum Romanorum“ die Erkenntnisse der Registerbearbeitung ergänzen würde. Barto- lini prägte den Namen „Censimento“ für das imposante Inventarwerk der Papsturkunden, die in allen Ländern bei ihren Empfängern gesucht und zusammengestellt werden. Largiadér spricht mit Recht von dieser Aufgabe als einer „Fahrt ins Ungewisse“ (S. 47), da niemand die Zahl der Urkunden noch den Umfang der Publikation abschätzen kann. Ins Gigantische, ja fast Unüberschaubare wächst dieser Plan und seine Ausführung, wenn über den Grundgedanken des Censimento — nämlich der Auffindung von Originalen — hinaus das weite Feld der kópiáién Überlieferung und die Aufschlüsselung der Kanzleivermerke einbezogen wird. Für die Papsturkunden des Staatsarchivs Zürich von Innozenz III. bis Martin V. hat sich Anton Largiadér, der Leiter des genannten Archivs, dieser erweiterten Zielsetzung des Censimento unterzogen: 187 Papsturkunden — davon 104 Originale und 83 in kopialer Form überlieferte Stücke — werden in übersichtlicher Anordnung mit genauen Beschreibungen und detailliertem Kommentar vorgelegt. Maßgebend für die Einordnung eines Dokumentes war seine Zugehörigkeit zu einem Archiv des Kantons Zürich vor 1418. Daher finden sich neben dem Staatsarchiv Zürich als vornehmlichstem Aufbewahrungsort einige andere Archive der Schweiz, die durch staats- und eigentumsrechtliche Verschiebungen Urkunden besitzen, die in diesem Band zu berücksichtigen waren: so liegen einige Urkunden des Fraumünsters auf grund der Aufteilung des bis dahin einheitlichen Staatsgutes zwischen Stadt und Kanton zu Beginn des 19. Jahrhunderts im Stadtarchiv von Zürich (z. B. Nr. 53 und 56). 30*