Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 21. (1968)

Zwölfte Fachkonferenz der leitenden österreichischen Archivare am 9. und 10. Mai 1967 in Wien

Österreich 455 sierte sich die ablehnende Haltung des Nationalrates gegen die Loslösung des Schriftenschutzes vom Denkmalschutz heraus, da hierin eine gefähr­liche Bedrohung des Eigentümers gesehen wird. Um dem Widerstand des Nationalrates zu begegnen, muß einerseits die Grenze zwischen Schrift­stück und Schriftdenkmal exakt fixiert und andererseits die Werbung zur Fixierung von Schriftdenkmälern verstärkt und geregelt werden. Die Konferenzteilnehmer treten daraufhin für die Absendung einer Resolu­tion an den Herrn Bundeskanzler ein. III. W. Hofrat Univ.-Prof. Dr. Walter Goldinger, Leiter des Allgemei­nen Verwaltungsarchivs, betonte in seinen Ausführungen über die Reform der Kanzleiordnung, daß Neuerungen nicht ohne Einflußnahme des Archivars vor sich gehen dürften. Die Tagungsteilnehmer berichteten über ihre Erfahrungen auf diesem Gebiet: es zeigte sich, daß den heutigen Gegebenheiten Rechnung tragende Systeme noch zu wenig erprobt sind, die Dringlichkeit der Probleme aber den Archivar zwingt, sich damit ausein­anderzusetzen. IV. Ersatzverfilmung und Registraturakten — Erfahrungen in Ober­österreich (Referent: w. Hof rat Landesarchivdirektor Dr. Hans Sturmber­ger): im oberösterreichischen Landesarchiv werden die Möglichkeiten des Mikrofilms für eine „beschränkte Ersatzverfilmung“ genutzt. Die end­gültige Ausscheidung von Akten, die vom Archivar ein Höchstmaß an Verantwortung und Entscheidung verlangt, wird durch ihre Verfilmung aufgehoben. Der Archivar hat hinfort zu unterscheiden zwischen dauernd zu verwahrendem Schriftgut, vor der Vernichtung zu verfilmendem Schriftgut und zu vernichtendem Schriftgut. V. Erfahrungen bei der Planung von Neu- und Umbauten österreichi­scher Archive: w.Hofrat Landesarchivdirektor Dr. Gotbert Moro, w. Hofrat Landesarchivdirektor Dr. Herbert Klein und Landesoberarchivrat Dr. Au­gust Ernst machten die Konferenzteilnehmer mit dem Erweiterungsbau, bzw. der Neuplanung und dem Neubau der Landesarchive in Kärnten, Salzburg und dem Burgenland bekannt. VI. Autoren- und Reproduktionsrechte (Referent: w. Hof rat Univ-Prof. Dr. Walter Goldinger, Leiter des Allgemeinen Verwaltungsarchivs): die Erweiterung der Benützungsgrenze für das Österreichische Staatsarchiv — deren Bestimmungen vom Vorsitzenden verlesen werden — zwingt zu einer neuerlichen klaren Festlegung des Schutzes von Autoren- und Reproduktionsrechten. VII. Oberstaatsarchivar Dr. Rudolf Neck (Das Provenienzprinzip als Hilfsmittel für den Archivar) sieht im Provenienzprinzip, dessen Über­schätzung für einen allzu weiten Anwendungsbereich entgegengetreten werden muß, ein Regulativ, ein Ordnungs- und Forschungsprinzip des Archivars, eine Vorschrift für den inneren Gebrauch des Archivs, keines­wegs aber ein lokales oder geographisches Prinzip. VIII. Univ.-Prof. Dr. Heinrich Fichtenau (Die neue Studienordnung und die Ausbildung der Archivare) zeigte die Schwierigkeiten auf, die sich durch das neue Allgemeine Hochschulstudiengesetz für den Einbau des Institutskurses in die Studienordnung und den Studienaufbau ergeben.

Next

/
Thumbnails
Contents