Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 21. (1968)

MIYAKE, Masaki: Die Achse Berlin – Rom – Tokio im Spiegel der japanischen Quellen

Die Achse Berlin-Rom-Tokio im Spiegel der japanischen Quellen 443 Document 2.si) Defense Document 2811 Exhibit 3657 February 3,1941 Decision of the Liaison Conference The Outline of the Plan for Negotiations with Germany, Italy and the Soviet Union. 1. To have the Soviet Union accept Foreign Minister Ribbentrop’s plan82). In line with this policy, to get the Soviet Union to co-operate with the policy 81 81) Vor seiner Europareise verfaßte Matsuoka am 6. 1. 1941 „Tai-Doku-1-So Koshő An Yőkő“ (Umriß eines Verhandlungsplanes mit Deutschland, Italien und der Sowjetunion), um eine schriftliche Grundlage für seine Verhandlungen zu haben. Diese Grundlage mußte erst von der zivilen Regierung und vom Oberkommando der Wehrmacht sanktioniert werden. Der Unterschied zwischen dem ursprünglichen Plan Matsuokas und der endgültigen Fassung besteht darin, daß im Originalplan Matsuokas im Artikel 8 eine gewagte Verkürzung der Front­linie der japanischen Armee in China festgelegt war. Dieser Artikel wurde vom Generalstab heftig angefochten. Während der Prüfung des Originalplans Mat­suokas vom 13. 1. bis 18. 1. 1941 erhob der Generalstab gerade gegen diesen Punkt stärkste Einwände. Auf der folgenden Verbindungskonferenz vom 3. 2. 1941 wurde dieser Punkt erneut von den Vertretern der Armee und der Marine angegriffen. Matsuoka mußte nachgeben, und der Artikel 8 wurde in den heutigen Artikel 9 umgeändert, in dem Sinne, daß mit Deutschland aufs neue vertrauliche Gespräche hinsichtlich der Förderung eines allgemeinen Friedens mit China zu führen sind. Die anderen in dem Originalplan enthaltenen Punkte wurden von der Verbindungskonferenz unverändert akzeptiert (Öhata u. Hosoya, a. a. O., S. 280 ff.). Der Grundriß des Originalplans wie der veränderten endgültigen Fassung basiert auf der Idee einer Entente Berlin—Rom—Moskau—Tokio. Hierbei wurde vollkommen übersehen, daß die deutsch-sowjetischen Beziehungen sich im letzten Viertel des Jahres 1940 verschlechtert hatten und Hitler seine „Operation Barbarossa“ am 18. 12. 1940 schon beschlossen hatte. Über die Einzelheiten des Besuchs von dem russischen Außenminister Molotow in Berlin im November 1940 wurde Japan in keiner Weise informiert. Prof. Hosoya meint, der Grund für die mangelnde Information sei teilweise in der Abberufung der Berufs­diplomaten und der Einsetzung von Amateurdiplomaten durch den Außen­minister Matsuoka in dem sog. „Matsuoka Hurricane“ zu suchen (Öhata u. Hosoya, a. a. O., S. 284). Matsuoka hatte zum Beispiel den Botschafter Shigenori Togo aus Moskau abberufen und durch den Generalleutnant a. D. Yoshitsugu Tatekawa, einen Soldaten, der durch seine Kompromittierung in den Putsch vom 26. 2. 1936 aus dem aktiven Dienst zurücktreten mußte und der trotz seiner Aufenthalte in England, Indien und der Schweiz als Militarattaché usw. als Amateur im Bereich der Diplomatie angesehen werden mußte, ersetzt. Die Nachschriften der Verhandlungen auf den Verbindungskonferenzen, die in den „Sugiyama Memo“ enthalten sind, wurden, wie der Verfasser in I. (A) seiner Darstellung bemerkte, von dem Tokioter Militärgerichtshof mei­stens nicht berücksichtigt. Das hier dargebotene Dokument, das ausnahmsweise vor dem Tokioter Militärgerichtshof als Exhibit Nr. 3657 vorgelegt wurde, zeigt eine Abweichung von der Fassung, die heute in den „Sugiyama Memo“ zu sehen ist. Artikel 7 in den „Sugiyama Memo“ ist hier als Artikel 6 angegeben. Artikel 6 in den „Sugiyama Memo“ ist hier als Artikel 7 angegeben, Artikel 8 der englischen Fassung ist in den „Sugiyama Memo“ nicht enthalten. Dieser

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