Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 21. (1968)

MIYAKE, Masaki: Die Achse Berlin – Rom – Tokio im Spiegel der japanischen Quellen

430 Masaki Miyake müsse Japan einen Bündnispartner finden. Dieser Bündnispartner darf, nach Matsuoka, kein anderes Land als Sowjetrußland sein. Wenn Japan mit Sowjetrußland ein Bündnis schließe, werde Japans internationale Lage verbessert. Dann erst könne man hoffen, daß Amerika den Krieg mit Japan vermeiden und die Rolle eines Vermittlers zwischen China und Japan auf sich nehmen werde. Um ein Bündnis mit Sowjetrußland zustande zu bringen, müsse wieder ein Vermittler herangezogen werden, weil Sowjetrußland über Japan zu verbittert sei, um sofort in das Bündnis mit Japan einzuwilligen. Diesen Vermittler glaubte Matsuoka in Deutschland zu finden, da Deutschland mit Sowjetrußland durch den Nichtangriffspakt vom August 1939 befreundet war. Matsuoka benutzte die Forderung der Armee, möglichst schnell ein Bündnis mit Deutschland und Italien zu schließen, um diesen Vermittler zwischen Japan und Sowjetrußland in Deutschland zu haben. Wenn erst einmal ein Bündnis zwischen Japan, Deutschland, Italien und Sowjetrußland zustande gekommen sei, so meinte Matsuoka, könne sich Japan mit Amerika befreunden, bezw. Amerika dazu zwingen, Japans Freundschaft zu suchen“ 47). Wie illusorisch diese Gedankengänge Matsuokas mit seiner Idee einer Achse bzw. Entente Berlin—Rom—Moskau—Tokio, also einer Idee des Kontinentalblockes von Tokio bis Rom, auch erscheinen mögen, bestätigen uns doch auch andere Autoren solche Absichten Matsuokas ganz unab­hängig von der Aussage Saitös. Johanna Menzel Meskill, Autorin des Werkes: Hitler & Japan, The Hollow Alliance, New York 1966, richtet ihre Aufmerksamkeit, als erste in Europa und Amerika, auf die Bedeutung der geheimen Verständigung zwischen Matsuoka, Ott und Stahmer, die dem Texte des Dreimächte­paktes beigefügt wurden 48). Unter anderem stellt Prof. Meskill fest, daß die Bedeutung des Schreibens des deutschen Botschafters Ott an Außenminister Matsuoka vom 27. 9. 1940 darin besteht, daß Japan hiermit das Recht zur unab­hängigen Auslegung seiner Bündnisverpflichtung zugestanden wurde. Eine schriftliche Zusage deutscher Bereitwilligkeit, zwischen Japan und der Sowjetunion zu vermitteln, wurde, so kommentiert Meskill, fest­gelegt 49). Der betreffende Passus in dem Schreiben Otts an Matsuoka lautet: „Es «) Saitö, a. a. O., S. 30 ff. 48) Johanna Menzel Meskill: Der geheime deutsch-japanische Notenaustausch zum Dreimächtepakt, in: „Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte“ Heft 2/1957. Die Autorin ist Professor am Vassar College in den USA. 49) Ebenda, S. 185. Dieses Schreiben Otts wurde als ein Teil von Defense Document No. 1656 dem IMTFE vorgelegt und ist heute in „Akten zur deut­schen auswärtigen Politik“ Serie D, Bd. 11, Teil 1, S. 176 f. abgedruckt.

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