Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 19. (1966)

WEINZIERL-FISCHER, Erika: Die Bedeutung des Zeitungsarchivs Borgs-Maciejewski für die zeitgeschichtliche Forschung

554 Literaturberichte lauf der Ereignisse seine historiographische Gestaltungsabe reizte. Vor­züge und Schwächen, spezifische Züge für die Beurteilung der Gesamt­persönlichkeit werden dadurch sichtbar. Das historisch-politische Urteil des Verfassers über den Wiener Kongreß und seine Akteure ist in der zwischen der ersten und zweiten Auflage verflossenen Zeitspanne nicht entkräftet, sondern nur bestätigt worden, und damit ist der Neuauflage ihre begrüßenswerte Berechtigung gesichert. Richard B 1 a a s (Wien). Frömmelt Klaus, Die Sprachenfrage im österreichischen Unterrichtswesen 1848—1859. (Studien zur Geschichte der österreichisch-ungarischen Monar­chie, Bd. 1). Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Graz-Köln 1963. 218 Seiten. Die historische Bedeutung der Epoche des Neoabsolutismus in Öster­reich kann nach den Ergebnissen der modernen Forschung nicht hoch genug eingeschätzt werden. Diese Zeit bildet in jeder Beziehung einen Schlüssel für die spätere Entwicklung der Habsburgermonarchie. Nicht erst seit heute wissen wir, wie verhängnisvoll sich die Versäumnisse der frühen Regierungsjahre Kaiser Franz Josefs in der Folge ausgewirkt haben, in welcher verhängnisvollen, nicht mehr wieder gut zu machenden Weise damals die Weichen gestellt wurden. In außenpolitischer Beziehung ist dies eklatanter zum Ausdruck gekommen, aber auch auf innenpolitischem Gebiet nahm die Entwicklung einen katastrophalen Gang; dies gilt nicht zuletzt von der Nationalitätenfrage. Man wird daher dem Thema der vorliegenden Studie mit besonde­rem Interesse begegnen. Sie war bereits im Jahre 1938 in Angriff genom­men worden, ist aber dann im Zweiten Weltkrieg zugrunde gegangen. Dennoch kann die Neufassung die Zeit ihrer ursprünglichen Entstehung nicht verleugnen. Schon einleitend versucht F. eine scharfe Begriffstrennung von Neo­absolutismus in Österreich und Germanisierung gegenüber der bisherigen Gleichsetzung. Er geht dabei aus von einer historischen Analyse der Ver­hältnisse in der Zeit nach der Revolution in Österreich. Namentlich analy­siert er die Beziehungen des Herrschers zu den Nationalitäten, worunter er nicht die Deutschen mit inbegriffen haben will. Daher kann auch seine Definition der „Gleichberechtigung“ kaum befriedigen. Vorerst untersucht er die Sprachenpraxis bis 1848, namentlich das Phänomen des Aufstiegs der deutschen Sprache in der Donaumonarchie, und nennt dafür richtig u. a. soziale Gründe. Auch die Darstellung des Unterrichtswesen in der Zeit von 1848 beruht auf gründlichen Studien. Maßgebend als Quelle sind für F. dabei vor allem die einschlägigen Ge­setze im Nachmärz. Man wird dem Verf. auch zustimmen können, wenn er auf die zweifellos positiven Seiten der Schulreform im Neoabsolutismus hinweist. Anders bietet sich das Bild dar, wenn man zur Sprachenfrage selbst in ihren speziellen Bezügen kommt. Hier kann man dem Verf. nicht über­all folgen. Seine Darstellung ist gerade hier reich mit statistischem Quellenmaterial belegt, sämtlichen legislatorischen Normalien werden be­rücksichtigt. Aber das einheitlich günstige Bild, das diese Methode her­

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