Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 19. (1966)

STRNAD, Alfred A.: Pietro Corsinis Legation an den Kaiserhof. Zu den Beziehungen zwischen Reich und Kurie in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts

40 Alfred A. Strnad Sohne — König Wenzel von Böhmen — noch eine Tochter besaß, sein Bruder Johann von Mähren aber zwei Söhne und drei Töchter sein eigen nannte, schien ein Anfall der habsburgischen Länder an das Haus Luxem­burg wahrscheinlicher als umgekehrt, zumal sowohl Herzog Rudolf wie auch König Ludwig von Ungarn noch immer kinderlos und Rudolfs Brüder unvermählt waren. Der Brünner Friedensschluß aber wurde in üblicher Weise noch durch eine „Freundschaft“, wie man damals zu sagen pflegte, bekräftigt; am 26. Februar 1364 fand zu Wien die Vermählung des Markgrafen Johann von Mähren mit Margareta, einer Schwester der Herzoge von Österreich und Witwe nach Herzog Meinhard von Oberbayern, Grafen von Tirol, statt101). Bei diesem Anlaß entsagte Margareta wohl ihren Ansprüchen auf die österreichischen Besitzungen zu Gunsten ihrer Brüder und deren Leibeserben, doch behielt sie sich ihr Erbrecht für den Fall des Aus­sterbens der Habsburger, ja sogar schon für den Fall des söhnelosen Todes ihrer Brüder vor102). Ob bei dieser Hochzeit auch der päpstliche gleichfalls gedruckt bei B r a n d 1, Codex diplomaticus Moraviae 9, 265—268, nn. 348 und 350. — Am gleichen Tag erlaubte Herzog Rudolf IV. den Bürgern von Prag, mit ihren Waren durch Wien nach Venedig und zurück zu ziehen (ebd. 268, n. 351). ,01) Näheres darüber bei Werunsky, Geschichte Karls IV. 3, 277 f.; Steinherz, Beziehungen 557. — Markgraf Johann von Mähren, dessen zweite Gemahlin Margarete von Troppau im verflossenen Jahre verstorben war, beabsichtigte zuerst Elisabeth, Tochter des verstorbenen Herzogs Kasimir von Teschen, Professnonne in Trebnitz, zu ehelichen, doch wurde diese Ehe vom Breslauer Bischof im Aufträge Urbans V. annulliert (Januar 1364). Daraufhin heiratete er die Habsburgerin. Die diesbezüglichen Urkunden bei B r a n d 1, Codex diplomaticus Moraviae 9, 266 f. n. 349 und 268 f. n. 352. Da Johann von Mähren bereits am 23. Februar Margareta unser eliche wirtinne nennt, muß die Hochzeit an diesem Tage oder kurz vorher stattgefunden haben; in dieser Hinsicht ist die Datumsangabe der Regesta Imperii, Reichssachen 401 a, zu berichtigen. Allein für diese Eheschließung war verabsäumt worden, die erforderliche päpstliche Dispens einzuholen, so daß das Ehepaar in den Kirchenbann fiel, aus dem es erst durch den Bischof von Olmütz im päpst­lichen Auftrag am 30. Mai 1364 absolviert wurde (Regesta Imperii VIII, Päpste 93). Wahrscheinlich hat der damals an die Kurie zurückgekehrte Legat dies vermitteln können. 102) vgi. die beiden Urkunden bei B r a n d 1, Codex diplomaticus Moraviae 9, 269—271 nn. 353 f. — Zur Sache vgl. auch Steinherz, Beziehungen 610— 612, Excurs 4; sowie insbesonders Joseph Berchtold, Die Landeshoheit Öster­reichs nach den echten und unechten Freiheitsbriefen (München 1862) 86 f. Praktische Bedeutung hat jedoch weder die eine noch die andere Urkunde gewonnen, da sowohl Albrecht III. als auch Leopold III. Söhne hinterließen. — Kurz vor der Brünner Zusammenkunft müssen Herzog Rudolf IV. und Markgraf Johann von Mähren bei König Ludwig in Preßburg gewesen sein (vgl. dazu die Angaben im Rechnungsbuch der Stadt Preßburg, hrsg. von László Fejérpataky, Magyarországi városok régi számadaskönyvei, Buda­pest 1885, 40: Nóta, anno prout supra quando rex, et dux de Austria et marchio de Moravia fuerunt hic ante Carnisbrivium (= 6. Februar) cives exposuerunt

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