Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 17/18. (1964/65)

MIYAKE, Masaki: J. M. Baernreither und „Mitteleuropa“. Eine Studie über den Nachlaß Baernreither

388 Masaki Miyake staatliche Einrichtungen zur Geltung kommen. Das Verkehrswesen, die Grundsätze des Rechtslebens, die soziale Gesetzgebung und vieles andere muß wohl einheitlich organisiert bleiben, weil jeder Staatsbürger den glei­chen Anspruch darauf hat und weil die zu weit ausgedehnte Landesauto­nomie Ungleichheiten schaffen würde, die dem Gerechtigkeitsgefühle, der wirtschaftlichen Konkurrenzfähigkeit und dem sozialen Zweck des Staates widersprechen würden. Aber ich gebe gern zu, daß wir eine neue Abgren­zung der Landesautonomie von der Zentralgewalt brauchen, daß der heutige Zentralismus ganz veraltet ist, daß man vieles den Ländern überlassen sollte, — allerdings nur dann, wenn auch die Staatsautorität gestärkt wird, die staatliche Verwaltung von parlamentarischen Einflüssen befreit wird, damit wir erreichen, wonach wir uns Alle sehnen, nämlich die Ordnung unserer zerfahrenen Verhältnisse und die Unterordnung der Landeswünsche unter den großen Staatszweck. Ob nach dem Krieg eine Einschränkung des allgemeinen gleichen Wahlrechtes durch die Pluralität oder auf eine andere Weise möglich sein wird, möchte ich bezweifeln. Wir Alle, die wir das allgemeine gleiche Wahl­recht seinerzeit bekämpft haben, haben leider vergeblich darauf hinge­wiesen, daß es ein Experiment ist, das, wenn es auch mißlingt, nicht rück­gängig gemacht werden kann. Und so glaube ich auch heute nicht» daß man jenen breiten Schichten des Volkes, welche jetzt im Kriege ihr Blut vergossen haben, wenn sie zurückkehren, ihre politischen Rechte wird irgend­wie schmälern können. Als eine solche Schmälerung würden sie aber die Pluralität jedenfalls empfinden. Aber was unbedingt notwendig ist, ist die Herabsetzung der Zahl der Abgeordneten. Das Abgeordnetenhaus in seiner heutigen Massenhaftigkeit und besonders die großen Ausschüsse haben sich als ein fast unüberwindliches Hindernis einer expeditiven Geschäftserle­digung erwiesen. Ferner ist die Einführung einer Geschäftsordnung eine geradezu selbstverständliche Sache, von der seit Jahren geredet wird, deren Notwendigkeit Jedermann einsieht und die endlich auch zur Tat werden muß. Ich will nicht weiter auf Einzelheiten der Broschüre eingehen. Ihre große Bedeutung liegt meiner Meinung nach darin, daß sie durch die Art der Behandlung und Lösung wichtiger Grundfragen unserer zukünftigen Existenz eine Verbindung zwischen politischen Persönlichkeiten herzustel­len geeignet ist, die bisher keine nähere Berührung hatten und daß sie da­durch beitragen wird, „die Organisierung einer starken, ihrer Aufgaben bewußten Parteiorganisation im Innern“ zustande zu bringen, wie Euer Durchlaucht sich entschließen würden, in diesem Sinne praktisch zu wirken. Unter jenen, die sich gewiß zur Verfügung zu stellen bereit wären, würde ich selbst nicht fehlen. Die Broschüre habe ich bisher dem Grafen Erwein Nostitz 115) mitge­115) Erwein Graf Nostitz-Rieneck (1863—1931): böhmischer Großgrundbe­sitzer, seit 1891 Mitglied des österr. Herrenhauses, 1902—1913 Mitglied des böhmischen Landtags.

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