Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 17/18. (1964/65)
FUSSEK, Alexander: Ministerpräsident Karl Graf Stürgkh und die parlamentarische Frage
346 Alexander Fussek Aktionen wurde erst offenbar, daß dieser Regierungsentschluß „verhängnisvoller als eine verlorene Schlacht“ 24) und die Volksvertretung als staatszersetzendes Element gebrandmarkt war. Und damit wird die schwere staatspolitische Tragik erst deutlich, die sich am 17. März 1914 vollzogen hatte; denn die Folgen, die daraus entsprangen, waren weit bedenklicher als der Schritt selbst. Schon der Blick in die ungarische Reichshälfte sagt darüber manches aus. Da Österreich keine Volksvertretung hatte, war de facto die dualistische Staatsform zerbrochen worden; durch das Niehtzusammentretenkönnen der Delegationen lebte jede Reichshälfte quasi für sich, und im entfernteren lag vielleicht auch da der Grund der erneut auftretenden Selbständigkeitsbestrebungen Ungarns. Aber auch die Tatsachen, daß der Militärgewalt österreichischerseits der korrigierende Faktor fehlte, daß administrative Fragen in der Wechselbeziehung Armee — Hinterland kaum überprüfbar wurden, daß zivile Fragen de facto in Militäraugen an Bedeutung verloren, daß Ernährungsprobleme hauptsächlich vom militärischen Standpunkt behandelt wurden und daß das Staats inte resse im allgemeinen darunter zu leiden hatte, bildeten eine starke Benachteiligung der cisleithanischen Reichshälfte. Daß aber Graf Stürgkh über zweieinhalb Jahre die Volksvertretung nicht heranzog, daß er also die zeitlich lange Dauer der Ausschaltung als gerechtfertigt ansah, ist seine große staatspolitische Schuld. Zumindest hätte er es versuchen müssen. Eine wirklich befriedigende Antwort auf dieses „Warum“ hätte nur Graf Stürgkh selbst geben können. Man geht wohl nicht fehl, wenn man dem Ausspruch „Menschen wachsen nicht immer mit ihren höheren Zwecken“ 25) in diesem Falle bejahen muß. Ob Graf Stürgkh sich tatsächlich einem höheren Willen beugen mußte oder nicht, entlastet ihn keineswegs. Die unglückliche Tragweite seines Entschlusses wird auch nicht dadurch gemildert, daß der Ministerpräsident de facto den Reichsrat nie aufgelöst hat, daß trotz aller Ausschaltung die Kanzleien und Präsidien des Reichrates fortbestanden und Graf Stürgkh mit ihren Vorständen regen Kontakt pflegte, daß die Parteien des Abgeordnetenhauses volles Versammlungsrecht hatten und auch den Regierungschef sprechen konnten. Auch wenn dieser bestrebt war, „in Form von veröffentlichten Jahresberichten“ sein Tun und Wirken während der parlamentslosen Zeit zu rechtfertigen, ist das nur mit einem Tropfen auf einen heißen Stein vergleichbar. Ob das Ministerium Stürgkh in dieser Zeit auch noch „die Indemnität in der Zustimmung der Bevölkerung, in ihrer Staatstreue und ihrer besseren Einsicht“ 2e) besaß, wie Dr. Otto Steinwender, der Sprecher des Deutschen Nationalverbandes, einst schrieb? Und trotz 24) Hugelmann, Das österreichische Parlament, S. 259. 25) Oharmatz, Österreichs Politik, S. 114. 2«) Neues Wiener Tagblatt, 17. 5. 1914, Leitartikel.