Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 17/18. (1964/65)

FUSSEK, Alexander: Ministerpräsident Karl Graf Stürgkh und die parlamentarische Frage

344 Alexander Fussek war — auf Grund welcher Erläuterungen wird allerdings nicht gesagt. So meint, lau t Redlich, Emst von Plener in diesen kritischen Tagen, daß der Ministerpräsident bei der Krone absolut gefestigt wie keiner sei16); auch in militärischen und höfischen Kreisen hatte man auf die Dauer das Geschehen im Abgeordnetenhause „als eine konstante, schwere Diskreditierung des Ansehens der Gesamtmonarchie in Europa“ emp­funden17 8). Es ist daher an sich nicht verwunderlich, wenn der Kaiser zu der neuerlichen Vertagung wieder seine Zustimmung gab. Daß seit dem Beginn des Jahres 1914 Graf Stürgkh sich mit dem Gedanken vertraut gemacht hat, auch nötigenfalls ohne Volksvertretung seine Amtsgeschäfte zu führen, ist sehr wahrscheinlich. Vielleicht ist dieser Entschluß des Ministerpräsidenten auch auf das Jahr 1913 vor­zuverlegen. In diesem Sinn wären auch die Hinweise verständlicher, die diesem Gedanken Rechnung tragen. „Diesmal riß dem Grafen Stürgkh die Geduld — er setzte ins Werk, was er längst geplant“ 1S) meint einer seiner Mitarbeiter. Ob aber Graf Stürgkh und der kaiserliche Hof dabei tatsächlich mit einer dauernden Ausschaltung des Zentralparlamentes rechneten und Graf Stürgkh sozusagen die tschechische Taktik der will­kommene Anlaß für diese Dauersistierung war, müßte denn doch noch des näheren bewiesen werden. In der Regierungserklärung über die Vertagung des Parlamentes, die in der Wiener Zeitung abgedruckt wurde, wird der Schritt des Kabinettes damit begründet, daß gerade in diesem Moment eine Lähmung der Tätigkeit der Volksvertretung nicht vertreten werden konnte; der Bevölkerung wird versichert, daß es sich keineswegs um eine „tiefer- gehende Erschütterung“ des öffentlichen Rechtes handle und weitrei­chende Folgen dieser Krise nicht zu befürchten seien. Interessant ist die Argumentation, daß „auch Parlamente nur Mittel zur Erreichung des Staatszweckes sind“, der Staatszweck selbst aber allemal voran steht; versagt eines der Mittel, muß dem Staat auf andere Weise geholfen werden. Dazu aber muß folgendes gesagt werden: Mit einer solchen Beweis­führung kann jede demokratische Einrichtung ausgeschaltet werden und absolutistische Bestrebungen an sich werden dadurch ziemlich leicht motiviert. Es dürfte auch diese Regierungserklärung keineswegs die Öffentlichkeit befriedigt haben, denn in einem Ende April abgehaltenen Ministerrat beklagte sich Graf Stürgkh, daß „in einzelnen publizistischen Organen ein heftiger Kampf gegen die Regierung geführt werde“, der vor allem den Vorwurf enthalte, „daß sie gegenüber dem Schicksale des Parlamentes im höchsten Grade gleichgültig sei und es ausschließlich den Parteien überlasse, für eine Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit 16) Redlich Tagebuch, 1. Bd., S. 222, Eintragung vom 16. 3. 1914. !?) Redlich, Österreichs Regierung, S. 106. I8) Grabmayr, Erinnerungen, S. 177.

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