Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 17/18. (1964/65)
CSÁKY, Móric: Österreich und der Modernismus. Nach den Berichten des österreichischen Botschafters am Vatikan 1910/11
Österreich und der Modernismus 331 gefährlich sein könnte“. — Was sich Szécsen konkret unter dieser Vorgangsweise vorstellte, entnehmen wir einem Privatschreiben an den Außenminister vom gleichen Tag: „Ich glaube, daß der Inhalt dieses Briefes bei Conversationen, die Du, oder eventuell Stürgkh mit einem oder dem anderen der in Wien versammelten Bischöfe haben könntet, verwertet werden könnte“. Während die österreichische Bischofskonferenz in Wien vom 8. bis 17. November tagte, und Bischof Doubrava 36) das Motu proprio „Sacrorum Antistitum“ bereits in der vierten Sessio am 9. November behandelte, wobei er besonders bemerkte, daß dem Absatz „Ut autem suspicio segregetur“ „gewichtige Besorgnisse entgegenstehen“ 37), und Fürstbischof Schuster von Seekau während der folgenden Sitzung vom 10. November die von den theologischen Fakultäten der Universitäten Graz, Prag und Wien geäußerten Bedenken und Befürchtungen als nicht genügend begründet bezeichnete, „um beim Apostolischen Stuhle die Befreiung vom Eide und von der Vorlage des jährlichen Vortragsstoffes zu beantragen“ 3S), * 38 3li) Josef Doubrava, Bischof von Königgrätz. 3?) Protokoll der bischöflichen Versammlung in Wien, a. a. o. S. 8. Der Absatz „Ut autem suspicio segregetur“ des Motu proprio handelt über die Verpflichtung der Professoren, dem Bischof den Text ihrer Vorlesungen vorzulegen, daß sie ihrerseits während der Vorlesungstätigkeit überwacht werden und schließ lieh über den Antim ödem isteneid. 38) Protokoll a. a. o. S. 9. — Sohuister meint aber, die jährliche Wiederholung des Eides sollte vom Gutdünken der Ordinarien abhängen und man möchte eine diesbezügliche Bitte an den Papst richten. — Wie schon erwähnt (Anm. 32), sind dem Protokoll der bischöflichen Versammlung a. a. o. S. 32—37 je ein Schreiben der Theologischen Fakultäten von Graz, Prag und Wien angeschlossen. 1. Das Grazer Schreiben datiert vom 30. Oktober 1910 und ist vom damaligen Dekan der Fakultät, Prof. A. Michelitsch unterschrieben: insoferne, als schon vorher dem Bischof das Recht zustand, die Theologischen Fakultäten zu überwachen, siei das Motu proprio vom 1. September ja bereits im Kirehen- recht verankert. Trotzdem sei die neue Verordnung geeignet, „die Stellung der theologischen Fakultäten an den Staatsuniversitäten bei der nun einmal tatsächlich in und außerhalb der Universität herrschenden Strömung ernstlich zu gefährden“. Die Theologischen Fakultäten würden dadurch zu Fremdkörpern an den Universitäten werden: den Ausschluß der Grazer Fakultät von der Universität habe Graf Paul Hoersboeck bereits am 21. Oktober „unter tosendem Beifall der Anwesenden“ gefordert, und vom Rektorat seien die Theologen de facto schon ausgeschlossen. Daher bitte die Grazer Theologische Fakultät ein© Modifizierung der jüngsten Vorschriften beim Hl. Stuhl zu erwirken, umso mehr, als ja kein einziger österreichischer Theologieprofessor modernistischen Grundsätzen huldige und einer isogar ein Buch gegen diesen geschrieben habe! (Michelitsch denkt dabei ohne Zweifel an seinen Kommentar der päpstlichen Erlässe: Der Syllabus Pius X., Graz—Wien 1908). 2. Der Brief aus Prag vom 5. November 1910 (Unterzeichnet vom Dekan Dr. J. Rixber) weilst auf die Gefahren hin, die aus dem Leseverbot, dem jährlichen Eid, der Vorlage der Vorlegungen und der Inspektion des theologischen Unterrichtes erwachsen: „Maßnahmen, die in der Öffentlichkeit allgemein als