Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 17/18. (1964/65)
CSÁKY, Móric: Österreich und der Modernismus. Nach den Berichten des österreichischen Botschafters am Vatikan 1910/11
330 Móric Csáky haben. Wohl aber wurden kirchliche Stellen darauf aufmerksam31), und da zunächst die theologischen Fakultäten von Wien, Prag und Graz32). So mahnt denn Botschafter Szécsen (mit dem richtigen Weitblick) Außenminister Aehrenthal in einem streng vertraulichen Schreiben am 2. November 1910, bei der in Kürze abzuhaltenden allgemeinen österreichischen Bischofskonferenz in Wien auf die Bischöfe in irgend einer Weise staatlicherseits Einfluß zu nehmen. Die frühe Erstkommunion33) meint er, „sei rein den italienischen Verhältnissen angepaßt“ ; die Durchführung dieser Bestimmung würde eine Änderung des Stundenplanes erfordern „die freilich den weltlichen Behörden nicht gleichgültig sein kann“. Das neue Amotionsverfahren von Pfarrern tangiere in gewisser Weise das in Österreich geltende Patronatsrecht. Vermutlich werde die Bischofskonferenz auch das Leseverbot für Seminaristen und den Anti- modernisteneid besprechen. Dabei möchte er nur aufmerksam machen, daß der Rückzug des Vatikans in der „Ne temere“'-Frage34), und bei der Borromäusenzyklika „hier natürlich sehr peinlich gewirkt“ haben. Der Hl. Stuhl dürfte diaher gerade im jetzigen Augenblick Modifizierungsvorschlägen gegenüber eine ziemlich intransingente Haltung einnehmen35). Deshalb sollten die Bischöfe der Durchführung „der fraglichen gravaminösen Verordnungen mit einer Art von »Obstruction’ entgegentreten ... Gewisse Bedenken könnten schon jetzt geltend gemacht werden, andere später. So könnte man wenigstens Zeit gewinnen und nach und nach auch durch persönlichen Einfluß die maßgebenden Persönlichkeiten zur Einsicht bringen, daß die fraglichen Verordnungen den speziellen Verhältnissen einzelner Länder nicht genug Rechnung tragen und daß ein Insistiren auf deren sofortige und integrale Durchführung eventuell 31) Vgl. Anm. 26 (A. Hudal). 32) Protokoll der bischöflichen Versammlung in Wien vom 8. bis zum 17. November 1910 (Olmütz 1911) S. 32—37. 33) Im Dekret „Quam Singulari“ vom 8. August 1910, in: AAS 2 (1910) 582 ff. und Denzinger S. 687—8 Nr. 3530—3536. 3Q Dekret „Ne temere“ vom 2. August 1907 in: ASS 40 (1907) S. 527 ff. und Denzinger S. 674—5, Nr.3468—74 (Regelung des Eherechtes). 35) Diese Feststellung sollte sich bereits in der am 10. Nov. in den AAS publizierten Antwort (v. 30. Okt. 1910) der Konsiistorialkongregation an Kardinal Vaszary bewahrheiten. Vaszary hatte sich an Rom um eine genaue Interpretation des Leseverbotes gewandt. Die Antwort lautete, daß auch das Lesen der bestgesinntesten Zeitungen und Zeitschriften in Seminarien verboten sei; ebenso wurde das Verbot auf Zeitschriften, die soziale und wissenschaftliche Artikel bzw. Streitfragen enthielten, ausgedehnt. Rein wissenschaftliche Artikel könnten aber, nach Bemessen der Professoren, den Schülern vorgelegt werden. Empfohlen werden Zeitungen und Zeitschriften mit Entscheidungen und Verordnungen des Hl. Stuhles! „Diese Entscheidung der Curie“ führt Szécsen am 14. Nov. 1910 aus, „scheint die von mir in meiner Berichterstattung bereits vertretene Ansicht zu bestätigen, daß durch einfache Anfragen in Rom eine Milderung der jüngst herausgegebenen strengen Verordnungen kaum zu erreichen sein wird“. Vgl. auch Theol. Prakt. Quartalschr. 64 (1911) S. 664.