Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 17/18. (1964/65)
CSÁKY, Móric: Österreich und der Modernismus. Nach den Berichten des österreichischen Botschafters am Vatikan 1910/11
Österreich und der Modernismus 329 kaum erholt: da komme plötzlich ein neues Motu proprio, „das wieder einmal gegen den .Modernismus’ gerichtet ist und diesen .Auswuchs umstürzlerischen Fortschrittes' diesmal in seinen Wurzeln treffen soll“. Dieser letzte Erlaß dürfte „von vielen auch durchaus kirchlich denkenden Menschen schmerzlich empfunden werden“. Sodann analysiert Pálffy eingehend den Inhalt von „Sacrorum antistitum“. Seine Kritik richtet sich in erster Linie gegen die strenge Seminarausbildung, worunter auch das Zeitungsverbot fällt. Wörtlich führt er hier aus: „Diese Sonderung von Spreu und Weizen mag in einzelnen Fällen gewiß am Platze sein. Aber so allgemein und peremptorisch gehalten — unkontrollierbar und inappellabel in ihrer Anwendung und noch dazu bevor die Saat reif ist, wird sie manche vielversprechenden Existenz zertrümmern und manchen echten Priesterberuf zum Opfer fordern“. Das Leseverbot halte er auch vom kirchenpolitischen und staatlichen Standpunkte aus „für sehr gravaminös“: viele würden dadurch mit ihren Oberen in Konflikt geraten, die Möglichkeit der Absonderung von Liberalen und Konservativen werde damit schon im Seminar grundgelegt, was „gerade in Erziehungsanstalten besonders gefährlich“ sei; denn die so eng erzogenen jungen Geistlichen würden sich „nach Vollendung ihrer Studien ... dem Pastoralamt widmen und in einer Welt wirken müssen, die ihnen wenigstens eine Zeit lang vollkommen fremd sein wird. Das kann, — glaube ich — auch vom staatlichen Standpunkte nicht irrevelant sein“ ! — Über den Antimodernisteneid gibt Pálffy noch kein zusammenfassendes Urteil. Der Bericht schließt mit der Befürchtung — die auch in späteren Botschaftsberichten immer wiederkehren wird: — „Mein Urteil zusammenfassend glaube ich zum Schluß der Besorgnis Ausdruck geben zu müssen, daß dieser neue Schlag gegen den Modernismus anstatt Geister zu bannen, leichter Geister beschwören könnte, die der Kirche noch große Sorge bereiten“. Das Motu proprio und der Bericht Pálffy's scheinen in politischen Kreisen Österreichs zunächst kein besonderes Interesse gefunden zu Klerikern von ihren Benefizien. Pálffy hatte darüber in einem ausführlichen Bericht vom 17. 9. 1910 Stellung genommen. Er betont darin, daß die Verordnung an sich nicht „gravaminös“ sei, daß sie aber immerhin das Patronatsrecht tangiere, da den Forderungen der Patronatshenren darin keineswegs Rechnung getragen werde. „.. . die vaticanischen Commissionen arbeiten gewöhnlich unter .vier Mauern“ wo .frische Luft’ selten Eintritt findet. Eine Fühlung mit dler Außenwelt besteht dabei fast gar nicht und was dann gemacht wird, ist mit Vorliebe auf rein italienische Verhältnisse zugeschnitten“. Und weiter: „Die Durchführung der Reform, wie sie heute vorliegt, scheint mir aber die denkbar unj uris tisch este zu sein, denn von der trefflichen Absicht geleitet, durch die leichtere Puirifizierung des Clerus sein moralisches Niveau zu heben und Frieden zu stiften, schafft das neue Decret damit eine politisch sehr zweischneidige Waffe un(d erschließt Gebiete, auf denen Gehässigkeit und Intrigue Orgien feiern können“.