Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 17/18. (1964/65)

BLAAS, Richard: Die Anfänge des österreichischen Brasilienhandels

250 Richard Blaas Anknüpfung näherer Handelsverbindungen mit Brasilien länger schon die Sorgfalt Seiner Majestät in höherem Grade auf sich gezogen ... Je größer übrigens der Werth ist, den Unser Allergnädigster Herr auf die glückliche Beendigung dieser Sache zu legen geruhen, desto gewisser halte ich mich des schuldigen Eifers versichert, womit Euer Wohlgeboren selbe zu betrei­ben werden besorgt sein; indem ich zugleich auch keineswegs zweifle, daß die zwischen beiden Höfen obwaltenden Bluts- und Freundschaftsbande ebensowohl, als die Übereinstimmung der wechselseitigen Interessen dem beabsichtigten Erfolge wesentlichen Vorschub leisten werden“. Um die Verhandlungen zu einem möglichst raschen, positiven Ergebnis zu führen und langwierige wegen der weiten Entfernungen zeitraubende Rückfragen auszuschalten, erhielt Baron Mareschal zugleich mit der Weisung die Plein- pouvoirs für die Verhandlungen und die Bedingungen mitgeteilt, unter denen er zu einem Abschluß berechtigt war. Man strebte von Wien aus zunächst vor allem eine praktische und rasche Lösung an, d. h. es sollte vorläufig kein umfangreiches Vertragswerk ausgearbeitet, sondern nur eine „vor­läufige Übereinkunft — une convention préalable“ zustandegebracht wer­den, deren Basis die völlige Gleichstellung Österreichs mit England und Portugal sein sollte. Österreich bietet dagegen ebenfalls die Meistbegünsti­gung für Brasilien und außerdem eine Herabsetzung der Tonnagegebühren für brasilianische Schiffe in den österreichischen Häfen von bisher 20 kr. je Tonne auf 7 kr. um „somit die brasilianische Flagge bei uns auf gleichen Fuß wie die Nationalflagge zu behandeln“ 97). Damit hatte der österrei­chische Unterhändler eine solide Ausgangsbasis für die Verhandlungen gewonnen, und ist einmal die Convention préalable mit den wichtigsten Bestimmungen unter Dach und Fach, dann wird der eigentliche Vertrag bald folgen. „Dieses sind die Bedingnisse, an deren Erlangung uns vor der Hand am meisten gelegen ist. Weniger dringend erscheint dagegen das Detail anderer wechselseitiger Erleichterungen des Handelsverkehrs, welche beide Mächte einander sich werden zugestehen wollen und die wegen den in Anbetracht der weiten Entfernungen davon unzertrennlichen längeren Um­triebe für einen künftigen abzuschließenden Handelstraktat Vorbehalten bleiben können. Die brasilianische Regierung darf indessen von vornhinein versichert sein, daß sie uns auch bei dieser Gelegenheit bereit finden werde zu allem, was in Bezug auf die Erleichterung und Begünstigung des gegen­seitigen Handels- und Schiffahrtsverhältnisses nur einmal möglich ist, freundschaftlichst die Hand zu biethen“ 97). Der k. k. Agent hatte in Rio de Janeiro, noch bevor er die Instruktion für den Abschluß der Handelskonvention ausgehändigt bekam, das Terrain für die zu erwartenden Verhandlungen sorgfältig sondiert. Der Abschluß des Handelsvertrages mit Frankreich zu Beginn des Jahres 1826 gab ihm die Gewißheit, daß die England und Frankreich gewährten Vorteile auch Österreich würden zugestanden werden. Die brasilianische Regierung war 97) St.K. Dipl. Korr. Brasilien, Fasz. 10, Weisung vom 22. Dezember 1825.

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