Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 17/18. (1964/65)

BLAAS, Richard: Die Anfänge des österreichischen Brasilienhandels

Die Anfänge des österreichischen Brasilienhandels 211 portugiesische Handelsmonopol durchbrochen und wenigstens zunächst durch ein englisches ersetzt. Das Dekret vom 28. Jänner 1808, von Don Joäo in Bahia erlassen, öffnete zwar dem Handel die Häfen Brasiliens, kam jedoch zunächst nur der englischen Handelsmarine zugute, da der Krieg in Europa und die von Napoleon verhängte Kontinentalsperre die freie Entfaltung des europäischen Überseehandels verhinderte. Erst der Erlaß vom 18. Juni 1814s), der die portugiesischen Häfen den Schiffen aller Nationen öffnete, schuf die Voraussetzungen für eine freie Entfaltung des Handels, freilich noch unter sehr unterschiedlichen Bedingungen, wie noch zu zeigen sein wird. Durch die Flucht des Hofes und der Regierung in die Kolonie war deren Abfall verhindert worden, denn der erwachende amerikanische Natio­nalismus hatte am königlichen Hof in Rio de Janeiro für Brasilien wenig­stens einen natürlichen Kristallisationspunkt geschaffen, der im Stande war, die in den spanischen Kolonien Südamerikas zentrifugal wirkenden Kräfte in der portugiesischen Kolonie zunächst in eine zentripetale Rich­tung zu leiten. Aber das durch die Verlegung der Residenz in die Kolonie erwachte Selbstbewußtsein der Brasilianer und die Unabhängigkeitsbewe­gungen in den Nachbarstaaten erzwangen auch von der portugiesischen Regierung Zugeständnisse von weittragender Bedeutung. Im Jahre 1815 mußte die Kolonie aus dem Stand der kolonialen Hörigkeit entlassen wer­den, Brasilien wurde zu einem eigenen mit Portugal in Personalunion der Krone verbundenen Königreich erhoben. Das „Vereinigte Königreich von Portugal-Brasilien und Algarbien“ war die einzige Monarchie auf dem südamerikanischen Kontinent5 6). Portugal-Brasilien hatte die Schlußakte des Wiener Kongresses ratifi­ziert, hatte nach den Pariser Konferenzen des Jahres 1817 seinen Beitritt zum 2. Pariser Frieden vollzogen und war in die Front der von Metternich zur Wahrung der legitimen Rechte der Monarchen geschaffenen sogenann­5) „Die folgenschwerste Maßnahme der Regierung Joäo’s war der unbe­schränkte Anschluß Brasiliens an den Weltverkehr1-, Kienzl, a. a. O. 46. — Ein Exemplar dieses Dekretes erliegt im Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien (abge­kürzt: HHuSTA), Staatskanzlei (abgekürzt = St.K.), Notenwechsel, Fasz. 27, Note an die Zentralorganisierungshofkommission (abgekürzt = ZOHK) vom 30. Oktober 1815, Beilage zum Gesuch des S. Hofman ddo. Rio de Janeiro, 20. Juni 1814. — Bei allen folgenden Zitierungen von Archivdokumenten handelt es sich, wenn kein anderes Archiv angegeben ist, um Archivalien aus dem Haus-, Hof- und Staatsarchiv. 6) Nachdem am 16. Dezember 1815 Brasilien zur „Würde, Vorrang und Titel eines Königreiches“ erhoben worden war, wurde dem Land mit Dekret vom 13. Mai 1816 ein Staatswappen verliehen, aus dem sich das heutige brasi­lianische Wappen entwickelt hat. Ein Wappenentwurf liegt dem Notifikations­schreiben bei, das in St.K., Diplomatische Korrespondenz, Brasilien, Fasz. 1, hinterlegt ist. Vgl. auch Siebmachers Wappenbuch, Außerdeutsche Staatswappen, S. 53, Taf. 155. — Algarbien ist eine kleine Provinz im Süden Portugals und ist aus historisch-traditionellen Gründen in den Titel mitaufgenommen worden. 14*

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