Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 17/18. (1964/65)

KÁLLAY, István: Die Einführung einer neuen königlichen Steuer (Census regius) in den königlichen Freistädten in Ungarn 1749–1780

102 István Kallay A. Die erste Gruppe bildeten die Freistädte, die teilweise den Census entrichteten, aber von früheren Jahren Rückstände hatten, oder gegen­über dem Fiscus Forderungen stellten: Zehen hatte jährlich 83 rheinische Gulden zu entrichten, und zwar für 87 Jahre rückwirkend (so lange hatte die Stadt nicht mehr bezahlt). Das ergibt eine Summe von 7250.—- Gulden. Das von Ferdinand I. erhal­tene Privilegium sagt, daß „die Stadt in ihren bisherigen Rechten zu erhalten sei“. Das bedeutet aber nach der Meinung der Kammer keines­wegs eine Befreiung vom Census. Neustadt hatte für die Jahre 1695-—1765 nicht bezahlt (jährlich 208.— rh. Gulden); 14,297.— rh. Gulden. Das Stadtprivilegium stammt vom König Ladislaus I., das den Census regius nicht erwähnt. Debrezin hatte Schulden für die Jahre 1752—1765 (jährlich 400.— rh. Gulden) : 5200.— rh. Gulden. Das Stadtprivilegium von Leopold enthält keine Hinweise auf den Census regius. Nach dem Entschluß der Hof­kammer vom 7. Juli 1698 hat die Stadt 400.— rh. Gulden Census zu zahlen. Leutschau hatte für die Jahre 1714—1765 Schulden und sollte jährlich 333.— rh. Gulden zahlen (zusammen 17,122.— rh. Gulden). Durch einen Brand wurden die Stadtprivilegien vernichtet, nur eines vom König Fer­dinand I. blieb erhalten, das über den Census regius nichts aussagt. In die erste Gruppe gehörten noch die Freistädte Kaschau, Bartfeld, Eperies, Sathmar. Die letzte von ihnen hatte nur von dem Lucrum camerae eine Immunität. B. Die zweite Gruppe der Freistädte bildeten jene, denen schon einmal ein Census auferlegt wurde, die Zahlung jedoch unterließen: Nach der Meinung der Stadt Preßburg sei das Lucrum camerae und der Census regius ein und dasselbe. Die Stadt berief sich auf die Urkunde (1464), die der Stadt Immunität vom Zahlen des Lucrum camerae zusprach. Nach der Meinung des Causarum-regalium-Direktors entstand der Census später als das Stadtprivilegium. Deshalb sei die Stadt zur Zahlung des Census verpflichtet. Tyrnau legte mehrere Privilegien vor: eine Urkunde vom König Béla IV. 1238; Privilegien von Matthias II. und von Ferdinand. Nach Ansicht der Kammer redet keine von ihnen ausdrücklich vom Census regius. Skalitz konnte kein Privilegium vorlegen. Eine Urkunde von 1431, die eine Spitalsgründung betrifft, spricht von 17 Goldducaten, die die Stadt jährlich aus ihrem Census dem St. Spital zu geben hatte. Die Kammer zog daraus die Folgerung, daß die Stadt einen jährlichen Census entrichtete. Ödenburg legte keine Stadtprivilegien bei, sondern berief sich auf die Landesgesetze und auf seine Immunität. Die Stadt Koprenitz zahlte wegen ihrer großen Armut keinen Census. Nach Ansicht der Kammer könnte nicht einmal der Rückstand von ihr eingehoben werden.

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