Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 17/18. (1964/65)

KÁLLAY, István: Die Einführung einer neuen königlichen Steuer (Census regius) in den königlichen Freistädten in Ungarn 1749–1780

Die Einführung einer neuen königlichen Steuer (Census regius) in den königlichen Freistädten in Ungarn 1749—1780. Von István Kállay (Budapest—Wien). Unter den Gravamina der Stände am Preßburger Landtag von 1764—65 wurden als erste die Beschwerden der Städte Kaschau, Leutschau, Bartfeld, Eperies, Zehen, Sathmar, Neustadt und Käßmark vorgetragen. Die Städte protestierten gegen die ihnen auferlegte neue königliche Steuer, Census regius genannt, und ersuchten um die Anerkennung ihrer alten Privilegien. Die Beschwerde der Städte zeigt deutlich den Kampf zwischen den Frei­städten und der Hofkammer in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Es ging um die Einführung einer neuen königlichen Steuer1). Der den Städten auferlegte Census regius (auch „Census annualis“ ge­nannt) gehörte zusammen mit den außerordentlichen Taxen vor Mohács zu den ordentlichen königlichen Einkommen. Unter König Sigismund und Matthias ergab der Census der Städte eine mächtige Summe 2). Der Census regius wurde — als Anerkennung der königlichen Grundherrnjurisdiktion — nicht nur von den Freistädten, sondern auch von den sich auf Kammergebiet befindlichen Städten bezahlt. Als die außerordentlichen Taxen in den Vordergrund traten, unterließen die Freistädte das Zahlen des Census. Nach dem Gesetzartikel 34 : 1535 mußten die Städte den unter­lassenen Census wieder zahlen3). Die Versuche des Fiscus, die Städte in !) Haus-, Hof- und Staatsarchiv (HHStA). Ungarische Akten, Comitialia, Fase. 408. (1764) fol. 103 —108/v. 2) Nach der Meinung Acsády (Magyarország pénzügyei I. Ferdinánd alatt, Budapest, 1888, S. 113—114) verminderte sich 1494—1495 die ordentliche und außerordentliche Steuer der Städte auf 8,000—9,000 Gulden: Eperies 300— 350 Gulden Ödenburg 300— 300 Gulden Bartfeld 350- 300 Preßburg 500— 750 yy Stuhlw. 400— 700 yy Klausenb. 1000—1000 yy Gran 350— 300 yy Torda 600 yy Ofen 2800—2500 yy Neustadt 800 yy Pest 2000—2000 yy Leutschau 300 yy s) Acsády, S. 117—118. Der Gesetzartikel 34 : 1535 ordnete wieder die Zahlung des Census an: Preßburg, Ödenburg 400—440 Gulden Kaschau 400 Gulden Tyrnau 200 yy Bartfeld, Leutschau 300—300 yy Skalitz 100 yy Zeben 75 yy 7 Bergstädte 1000

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