Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 16. (1963)
PILLICH, Walter: Kunstregesten aus den Hofparteienprotokollen des Obersthofmeisteramtes von 1637–1780
Kommission, wo er monatlich nur 2 Gulden Almosen erhielt, gebeten, ihm in das kaiserliche Hof-Spital einzuweisen und eine Lebensbeihilfe zu bewilligen. Bescheid, daß D., obwohl er nicht in kaiserl. Diensten gestanden, aber mit Rücksicht darauf, daß er im Dienst der so nah verwandten Königin gestanden sei und mit Rücksicht auf seine geleisteten Dienste dem armen, erwerbsunfähigen und schwerkranken Convertiten die Einweisung in das kaiserl. Hofspital und einmalige Almosen von 20 Gulden bewilligt werde, worüber der Hofkontrollor die Anweisung auszufertigen hat. f. 408 r — 409 r. 395 1730 Jänner 15, Wien. Sophia Francisca Heraeus, Witwe nach dem verstorbenen kaiserl. Antiquarius Heraeus, hat am 12. Dezember 1729 dem Kaiser im Wege des Obersthofmarschallamtes mit Bewilligung vom 12. April 1726 aus der Verlassenschaft ihres Gatten um den Schätzwert von 5173 Gulden Kupferstiche käuflich überlassen und bittet um den Kaufpreis. Dieser ist bislang nicht ausbezahlt worden, da der gerichtlich bestellte Kurator, der kaiserl. Kammerdiener Rauchmüller, in Vermögenssachen zuständig sei. Weiters habe der österreichische Reichsvizehofkanzler Graf von Seilern an die Verlassenschaft eine Barforderung von 2000 Gulden. Die Witwe fordere weiters außer der Kaufsumme zugleich die Zinsen, ohne deren Höhe anzugeben, vom Tag des Kaufabschlusses am 12. April 1726. Es sei kein Kaufvertrag schriftlich niedergelegt worden. Es sei auch bekannt geworden, daß bereits 1726 vom kaiserl. Bibliotheks-Praefekten von Garelli laut Übernahmsschein des Custo- den Forlosia „56 eingebundene“ und „2 noch nicht eingebundene Volumen“ von Kupferstichen der kaiserl. Hofbibliothek übergeben wurden. Es hänge vom Kaiser ab, ob die genannte Kaufsumme, zuzüglich 5% Zinsen, die 1074 Gulden 12 Kreuzer betragen, angewiesen werden solle oder nicht. Bescheid, daß diese Angaben richtig seien, doch sei der Witwe H. nichts versprochen worden und es wäre billig, den Kaufschilling und die Zinsen vom Tag des gerichtlich ratifizierten Kaufvertrages bis zur Auszahlung des Betrages zu bewilligen. Res.: „Placet, wie eingerathen. Carl.“ f. 499 r — 502 r. 396 1730 Jänner 30, Wien. Sophia Francisca Heraeus, Witwe nach dem am 6. November 1725 verstorbenen Antiquitäten- und Medaillen-Inspektor Karl Gustav, Heräus, erhält für die aus dem Nachlaß ihres Mannes an den Kaiser verkauften Kupferstiche die geschätzte Kaufsumme von 5173 Gulden, zuzüglich der vom Abschluß des Kaufvertrages am 12. April 1726 bis heute aufgelaufenen Zinsen von 5% pro Jahr, zu Händen des Verlassenschaftskurators Rauchmüller zahlbar angewiesen, worüber der Hofkontrollor die Anweisung auszufertigen hat. f. 509 v — 510 v. 397 1730 März 17, Wien. Bewerber um die mit jährlich 360 Gulden dotierte kaiserl. Hoftänzerstelle nach dem am 19. Oktober 1729 verstorbenen kaiserl. Hoftänzer (und Zeichner) Carl Phillebois: Franz Tamm, unbesoldeter Hoftänzer, (Sohn des Malers Franz Werner Tamm), seit 5 Jahren am 2. Mai 1724 zum unbesoldeten wirkl. Hoftänzer ernannt und bis Freiwerden einer besoldeten Hoftänzerstelle mit Dekreten vom 10. Jänner 1727 und am 21. Februar 1728 vertröstet. Nach dem Gutachten des kaiserl. Musikdirektors Pio di Savoia sei Tamm nach seinen bisher gezeigten schlechten Fähigkeiten im Tanzen noch völlig unwürdig für diese Stelle. Der Obersthofmeister meint, daß T., der seit 2. Mai 1724, also fast 6 Jahre, ohne Besoldung dient und durch Kunstregesten a. d. Hofparteienprotokollen d. Oberhofmeisteramtes 1636-1780 487