Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 16. (1963)
KANN, Robert A.: Joseph Maria Baernreithers und Graf Ottokar Czernins fragmentarische Darstellung der Sixtus-Affaire. Auf Grund der Aufzeichnungen und Dokumente im Baernreitherschen Nachlaß
J. M. Baernreithers und Graf O. Czernins Darstellung der Sixtus-Affaire 447 „Ich gebe meinem M. des Äußeren mein kaiserliches Ehrenwort, daß ich nur einen Brief an den Prinzen Sixtus von Bourbon geschrieben habe und daß die dem M. des Äußeren am 12. 4. 1918 übergebene Kopie des Briefes wortgetreu und authentisch ist. Prinz Parma hat von mir keine Ermächtigung erhalten, den Brief an französ. Regierung zu zeigen. Belgien wurde gar nicht erwähnt und der Absatz über El.-Loth, ist in dem Entwurf Clem. gefälscht. Baden 12. 4. 1918 Carl«») (Bemerkung B.) Das ist das bekannte Document. Am 12. erschien der Text des von Clem. behaupteten Briefes (an eine Zeitung?) zugleich damit das bekannte Dementi auf Grund der Copie, die K. K. vorwies (ebenfalls an eine Zeitung). Diese Copie stimmt mit dem von CI. veröffentlichten Orig, überein mit Ausnahme der 3 Punkte kein Auftrag an fr. Regierung keine Erwähnung von Bel. von El. Lothr. das Gegenteil der Erklärung Clem. An demselben Tag erhielt Cz. noch ein Schreiben vom Kaiser K. In diesem Brief diskutiert K. (Czernin durchgestrichen — darüber K.) die Frage, ob nicht eine Fälschung des Briefes vorliege und die Handschrift des Kaisers gefälscht worden sei. (Randbemerkung B.) Der K. und die Kin. (Kaiserin) versuchen jetzt im letzten Moment den Brief als Fälschung hinzustellen. Am 14. 4. verlangte der K. von Cz. er solle erklären, daß er den Brief (derselbe wie ihn die Copie ausweist) selbst verfaßt hätte, daher dafür bürge (?), daß (seine ?) (1 Wort unleserlich) Kopie echt (?) sei, was Cz. ablehnte. Darauf kam nun die Antwort Clem. Paris 14. 4. 18 „Es gibt (mehrere Worte unleserlich) Gewissen (?). In der Unmöglichkeit ein Mittel zu finden, wie das Gesicht zu wahren, verfällt K. K. in das Stammeln eines in Verwirrnis (?) geratenen Menschen. Er ist darauf angewiesen, seinen Schwager der Fälschung zu beschuldigen, indem er mit eigener Hand einen lügenhaften Text des Documentes herstellt.“ Folgt weiter der Beweis, daß der übergebene Brief auth. ist, usw. (?) Nochmaliger Dank (?) des M.s vom 15. 4. Die letzte Ausführung von Clem. ändert nichts an der Wahrheit der bisherigen auth (entischen ?) Erklärung. Dann noch das ebenfalls bekannte Telegramm an K. Wilh. Die Anschuldigungen CI. gegen mich sind so niedrig, daß ich nicht ge- 69 69) In einer zweiten Fassung statt „an französ. Regierung“ „der französischen ...“ und am Rande die Bemerkung: „Diese Erklärung ist von der Hand Cz. geschrieben und vom Kaiser mit „Carl“ unterschrieben.“