Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 16. (1963)
KANN, Robert A.: Joseph Maria Baernreithers und Graf Ottokar Czernins fragmentarische Darstellung der Sixtus-Affaire. Auf Grund der Aufzeichnungen und Dokumente im Baernreitherschen Nachlaß
Joseph Maria Baernreithers und Graf Ottokar Czernins fragmentarische Darstellung der Sixtus-Affair e. Auf Grund der Aufzeichnungen und Dokumente im Baernreitherschen Nachlaß Von Robert A. Kann (Princeton). A. Der verhältnismäßig eng begrenzte Zweck dieser Arbeit ist ein doppelter. Es ist beabsichtigt, hier eine im Nachlaß des früheren Ministers und Herrenhausmitgliedes Joseph Maria Baernreither (1845—1925) befindliche Darstellung der Sixtusaffäre durch den Grafen Ottokar Czernin (1872—1932) und insbesondere der Ereignisse, die zu seiner Demission als Minister des Äußeren im April 1918 führten, vorzulegen. Der Eigenbericht Czernins in dem gegenüber so vielen Schilderungen von dritter Seite einer der Hauptcharaktere der Tragödie, die als Vorspiel zum Zusammenbruch der Monarchie anzusehen ist, unmittelbar zu Worte kommt, bedarf aber der Ergänzung durch Baernreithers Bewertung von Czernins Persönlichkeit und in gewissem Sinne auch der Kaiser Karls. Baernreithers intime Kenntnis der Amtsführung und Person Czernins bietet eine solche reiche Ergänzung in Bezug auf den Minister des Äußeren. Viel weniger befriedigend sind die Tagebucheintragungen, die sich mit der Wertung der Person und Regierung des jungen Kaiser befassen. Hier kann das scharfe Urteil des klugen Beobachters Baernreither nicht ganz die Spärlichkeit und manchmal wohl auch Unverläßlichkeit des gebotenen Materials in Bezug auf den Kaiser wettmachen. Baernreithers Beobachtungen der Haltung und Tätigkeit Czernins stammen vorwiegend aus erster Hand, jene hinsichtlich des Kaisers weitaus überwiegend aus zweiter. Diese Tatsachen sind für die Bewertung der Darstellung Baernreithers und seiner Interpretation der Haltung Czernins natürlich von Bedeutung, nicht aber für ein Gesamturteil über die Sixtusaffäre, das in dem verhältnismäßig engen Rahmen dieser Arbeit weder gegeben noch angestrebt wird. Dies mag auch die Beschränkung der Literaturangaben auf das unerläßliche erklären. Die Kenntnis der Sixtusaffäre in groben Zügen kann im folgenden wohl vorausgesetzt werden. Nur die folgenden Hauptmomente und Daten seien