Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 16. (1963)

BENNA, Anna Hedwig: Eine Wiener Ratsliste und das Wiener Stadtrecht von 1340

Eine Wiener Ratsliste und das Wiener Stadtrecht von 1340 27 Säule, Jakob Chrannest und Engelbert am Harmarkt. Aus alten Melioren- familien stammten: Dietrich Urbetsch, Nikolaus von Eslarn, Konrad von Eslarn, Heinrich Snäzl und Berthold Poll, aus jüngeren, erst nach 1300 nachweisbaren Familien kamen Konrad der Wiltwerker, der sich auch in dem Dompropsthof nannte, Heinrich Schuchler und Michael Würfel227) und schließlich der mit den Poll verwandte Hermann Syrfeyer 228). Zahlenmäßig erreichte der Rat von 1340 nicht die im Stadtrecht von 1296 Art. 18 229) vorgesehene Zahl von 20 Ratsherren. Man machte wohl von dem im Stadtrecht von 1296 Art. 2123°) verankerten Recht der Ver­mehrung oder Verringerung der Zahl der Mitglieder Gebrauch. Inwieweit etwa der Einfluß des Landesfürsten auf die Zusammensetzung des Rates sich erstreckte, läßt die Ratsliste nicht erkennen. Die zahlreichen landes­fürstlichen Amtleute im Rate sprechen fast für ein gutes Verhältnis zwi­schen Stadt und Stadtherren. Es sind auch keine Quellen erhalten, die das Gegenteil berichten, wie etwa die Wiener Annalen aus den Achtzigerjahren von der Entsendung von 2 Rittern im Aufträge des Herzogs in den Rat erzählen231 232), die den Bürgern zu Schimpf vom Herzog nach Absetzung der ältesten Ratsherren in den Rat gesetzt wurden. Die Neuausfertigung des Stadtrechtes kann nur als der erfolgreiche Abschluß der zwischen dem Stadtherrn und den Trägern des politischen Wollens der Stadt, Bürger­gemeinde, Rat und Bürgermeister, gepflogenen Verhandlungen gewertet werden. 227) Vgl. oben S. 3, Anm. 21—34. 228) Sailer, Ratsbürger, S. 145. 229) Schwind-Dopsch, n. 77, S. 152. 2so) Vgl. oben Anm. 197. 231) Otto Brunner, Zur Verfassungsgeschichte Wiens im späteren Mittel- alter, Mon. Bl. VGSTW. 9 (1927) 199 hielt die Stelle (MG Deutsche Chron. 6, 232 ... des jar seczt man ze Wienn zwen ritter in den rat zu loster den pur- geren und die elltisten wueden ab gesaczt und ander an ir stat) für Ersetzung von 2 Ratsherren durch 2 Ritter als Aufpasser (losen- hören). Ethymologisch dürfte aber eher zu loster als ze laster = zu Schimpf zu erklären sein, was den Sinn dieser Stelle nicht wesentlich verändert.

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