Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 16. (1963)

KÁLLAY, István: Einige Fragen der Stadtpolitik des Wiener Hofes in Ungarn zur Zeit Maria Theresias

Fragen der Stadtpolitik des Wiener Hofes in Ungarn zur Zeit Maria Theresias 163 und die neuen Mitglieder aus diesen gewählt werden sollen 42). In der Stadt Eperies wurde verordnet, daß der Magistrat der Electa Communitas bei Restauration ein eigenes Zimmer zur Verfügung stellen soll. In Pukantz waren die Stadtschlösser und Siegel in der Aufbewahrung der Electa Communitas. In der stadtpolitischen Konzeption des Wiener Hofes gegen die Patri­zier spielte der Tribunus plebis (Vormund) eine große Rolle. Er war der Leiter der Electa Communitas, das heißt Vertreter der Bürgerschaft in den Sitzungen des Magistrats, wenn die die ganze Bürgerschaft betreffenden Fragen an der Tagesordnung waren (hauptsächlich wirtschaftliche). In unserer Periode können wir eine ständige Tendenz des Wiener Hofes zur Steigerung der Macht des Tribunus plebis beobachten. Der Tribunus plebis bekam meistenorts keinen Gehalt, deswegen war er gezwungen, weitere Funktionen anzunehmen. Es kam öfters vor, daß er sich für eine Stellung im Magistrat interessierte. 1768 wurde schon verordnet, — um das zu verhindern —, daß der Tribunus plebis kein Stadtanwaltamt be­kleiden darf. 1755 wurde die Stadt Trentschin gerügt, weil der Tribunus plebis gleichzeitig als Ratsherr fungierte43). In den 70-er Jahren war die Hofkammer bestrebt, den Tribuni plebis einen anständigen Gehalt zu verschaffen. 1774 bekam er in Segedin 200.—, in Kaschau 350.— Gul­den. 1779 ersuchte die Stadt Sanct Georg um Gehaltserhöhung für den Unterkämmerer. Die Erhöhung wurde aber von der Hofkammer nicht für ihn, sondern für den Tribunus plebis gebilligt. Eine generelle Gehalts­erhöhung wurde jedoch erst nach unserer Periode — 1781 — eingeführt. Die Vorbereitungen für diese Regelung fallen aber in die von mir be­handelte Periode. Die Gehaltsregelung brachte in einigen Städten höhere Gehälter für den Tribunus plebis: Debrezin 300, Buda, Pest, Ödenburg, Preßburg 200, Eperies, Komorn, Fünfkirchen 150, Bartfeld 130 Gulden. In den anderen, kleineren Städten je nach Größe der Stadt44). Aus demselben Jahr stammt eine generelle Instruktion für die Tribuni plebis. Nach dieser soll der Tribunus plebis die Angelegenheiten vor dem Magistrat und der Electa Communitas gegenseitig referieren. Wenn ein Ersuchen oder ein Vorschlag auf der Tagesordnung wäre, soll er zwei Mitglieder der Electa Communitas zur Magistratssitzung mitnehmen. Wenn bedeutende, die ganze Gemeinde betreffende Angelegenheiten auf der 42) HKA Civitatensia Fasz. 1. 23. März 1754. Archiv der Stadt Stuhlweißen­burg, Acta pol. et. jur. Fasz. 1761. Nr. 174. — Fasz. 1771. Nr. 50. 43) HKA Camerale Ungarn Fasz. 26. Rote Nr. 511. 36/1769 Jul. Subd. 3. fol. 171. HKA Civitatensia Fasz. 2. 31. Jan. 1755. 44) Segedin: HKA Camerale Ungarn Fasz. 26. Rote Nr. 518. Subd. 3. 67/1774. Febr. fol. 3v. Kaschau: Ebendort Fasz. 26. Rote Nr. 519. Subd. 3. 146/1774. März. fol. 3. Sanct Georg: Ebendort Fasz. 26. Rote Nr. 536. Subd. 3. 61/1779. Nov. fol. 2. Ebendort Fasz. 26. Rote Nr. 540. Subd. 1. 161/1781. Jul. fol. 214. 11*

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