Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)

KÜHNEL, Harry: Pietro Andrea Matthioli. Leibarzt und Botaniker des 16. Jahrhunderts

78 Harry Kühnei noch im Studium begriffenen Kinder. Im April 1569 wurde dem Sohn Ferdinand, sollte dieser aber unverhofft sterben, der Tochter Martha auf 10 Jahre jährlich 100 fl. zum Studium bzw. Lebensunterhalt zugesichert95). Am 10. März 1574 gelang es Matthioli sogar, eine Erklärung des Erzher­zogs zu erwirken, in der dieser bestimmte, daß nach dem Tod des Leib­arztes dessen Kinder fünf Jahre jährlich 200 fl. „zu hilff ires studiern“ erhalten sollten96). Matthioli verpflichtete sich dafür „mit seinen haus­haben aus diesem unserm lanndt nit zubegeben, damit wir ine auf für fallende not yeder zeit zu uns (Ferdinand) erfordern künden“ 97). Am 9. April 1575 hatte Matthioli über ausdrücklichen Wunsch des Erz­herzogs wieder seinen Dienst als Leibarzt am Hofe zu Innsbruck auf­genommen; nach seinem Tode im Jahre 1577 erhob seine Witwe Anspruch auf 295 fl. der noch nicht ausbezahlten Besoldung98). Die Witwe Hosanna Cherubina, dritte Frau Matthiolis, die sich erst 1570 mit ihm vermählt hatte, sprach 1578 die Bitte aus, auch ihr zum Unterhalt der jüngeren Kinder eine Provision zu gewähren. Die Regierung und Kammer unter­breitete dem Erzherzog den Vorschlag, der Witwe auf sechs Jahre jähr­lich 100 fl. zu geben; würde sie jedoch während dieses Zeitraumes eine neue Ehe schließen, sollte das jährliche Deputat den Kindern allein zugute kommen99). Ferdinand stimmte dem Vorschlag seiner Regierung zu, so daß der Witwe Matthiolis mit Jahresbeginn 1578 die erbetene Provision auf sechs Jahre zugebilligt wurde 10°). Der jüngere Sohn Maximilian er­hielt überdies ab 20. April 1579 auf drei Jahre ein Gnadengeld von je 60 fl.101). Doch nicht genug damit, bemühte sich Hosanna Cherubina um den gesamten Betrag ihrer Provision auf einmal, fand jedoch kein Gehör. Außerdem bat sie den Erzherzog um Intervention in einem Streitfall zwi­schen dem Kanzler des Kardinals von Trient und ihren Kindern wegen eines Hauses 102). Die Kammer in Innsbruck machte im Jänner 1580 die Zöllner von Rofereit aufmerksam, an die Witwe und Ferdinand Matthioli je 100 fl. zu übersenden103), doch waren diese Beträge im Sommer noch nicht in den Händen der Familie, was wieder Anlaß zu Beschwerden 95) LRA Innsbruck, Bekennen 1569, fol. 65r. 96) LRA Innsbruck, Geschäft von Hof 1574, fol. 35r. Missiven an Hof 1574, fol. 198v—199v. 97) LRA Innsbruck, Bekennen 1574, fol. 90''—9L. 98) LRA Innsbruck, Oberösterreichische Hofkammersachen 1578. Gemeine Missiven 1578, fol. 1579r. Missiven an Hof 1578, fol. 851r. Der Rest der Besoldung war 1580 noch immer nicht bezahlt (LRA Innsbruck, Gemeine Missiven 1580, fol. 1063r). ") LRA Innsbruck, Missiven an Hof 1578, fol. 598v—599v. 10°) LRA Innsbruck, Geschäft von Hof 1578, fol. 1167r. Die Zahlung erfolgte in der Praxis erst ab 1579 (LRA Innsbruck, Embieten 1579, fol. 1'—2r). 101) LRA Innsbruck, Gemeine Missiven 1578, fol. 1679v—1680r. LRA Inns­bruck Raitbuch 1581, fol. 216r. 102) LRA Innsbruck, Missiven an Hof 1579, fol. 64v—65r. 103) LRA Innsbruck, Gemeine Missiven 1580, fol. 2003r.

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