Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)
AUER, Erwin M.: Die Präbende des Ordens vom Goldenen Vlies
Die Präbende des Ordens vom Goldenen Vließ 57 in der sich der Orden damals befand, den Plan zur Schaffung eines Ordensfonds berieten510 511), der den bescheidenen Anfang zu bilden gehabt hätte für die Ausübung einer charitativen Tätigkeit im Sinne der Statuten 5U), wobei ausdrücklich auch auf die Wiederverleihung der Toison-Ordens-Prä- bende Bezug genommen wurde512). Mit Rücksicht auf die noch unklaren Geldverhältnisse, mußte dieser Plan jedoch für einen späteren Zeitpunkt zurückgestellt werden. Seitens der Präbendisten selbst wurde, soweit in Akten festgestellt werden konnte, in zwei Fällen versucht, von der Republik Österreich Prä- bendenbeiträge zu erhalten. Hauptmann d. R. Ladislaus Ritter von W o- 1 a n s k i, der in Bozen wohnte, forderte 1927 von der Republik Österreich eine Abfindung für die ihm seit dem Jahre 1920 nicht mehr zugekommenen Präbendenquartale513). Aus dem Aktenwechsel ist festzustellen, daß der von der Generaldirektion des Kriegsgeschädigtenfonds verwaltete Toisonorden-Präbendenfond im Februar 1928 aus folgenden Posten bestand : 4,2% einheitliche Februarrente Nominale K. 115.000,— 4% konvertierte Mairente Nominale K. 60.000,— Einlagebuch der Neuen Wiener Sparkasse Nr. 35 K. 1.878,50 Bargeld K. 29.570,— zusammen K. 206.448,50 = S. 20,64. Der nach der Inflation verbliebene Betrag von 20,64 Schilling hätte im Sinne einer Weisung des Bundeskanzleramtes als oberster Stiftungsbehörde vom Jahre 1926 an den allgemeinen Ordensfonds abgeführt werden sollen; dagegen erhob die Generaldirektion jedoch beim Bundesministerium für Finanzen Einspruch514 515). Hauptmann d. R. Ritter von Wolanski aber wurde seitens des Bundeskanzleramtes am 11. Februar 1928 bekanntgegeben, daß eine weitere Auszahlung der Toisonordensprübenden infolge Entwertung des Kapitals der Stiftung, die über kein unbewegliches Vermögen verfügte, auf S. 20,6U, nicht mehr stattfinden könnet). Dem Präbendisten Paul (Graf) Lazanskj, dessen Gattin sich persönlich im Haus-, Hof- und Staatsarchiv nach dem Stand der Präbendenauszahlung erkundigt hatte516), empfahl die Archivdirektion, sich in dieser Angelegenheit an das Bundeskanzleramt Abteilung 1+ zu wenden517). Später beschäftigte sich dieses Archiv noch einmal im Jahre 1941 mit der Toison-Ordens- Präbende. Der Orden vom Goldenen Vließ, der von der ersten Republik 51°) ZI. 32/TO/1922. 511) ZI. 35/TO/1922. «2) ZI. 14/TO/1923. 513) HHStA., Kurrentakten ZI. 3534/1927; vgl. hiezu ZI. 3/TO/1928. 514) HHStA., Kurrentakten ZI. 440/1928. 515) Ebenda, ZI. 619/1928. 51«) Ebenda, ZI. 553/1928. 510 Ebenda, ZI. 619/1928.