Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)

AUER, Erwin M.: Die Präbende des Ordens vom Goldenen Vlies

Die Präbende des Ordens vom Goldenen Vließ 27 19. Ferdinand Coro nini Reichsgraf von Cronberg 209); f 27. Februar 1867 21»), 20. Rudolf Graf Sprinzenstein; \ 18. Februar 1850 211). In der gleichen Resolution verlangte der Ordenssouverain aber, daß Freiherr von Pilgram hinsichtlich der Belassung der ministeriellen Unter­stützung für Graf Pötting und der öffentlichen Ausschreibung bei künftigen Präbendenerledigungen einen gemeinschaftlichen Antrag mit Fürst Schwarzenberg unterbreite. Im Verfolg dieses Auftrages richtete der Ordenskanzler am 7. Dezember an den Ministerpräsidenten eine Note212), in der er bezüglich des Grafen Pötting erläuterte, daß auch die übrigen Praebendaire die ihnen aus dem Staatsschätze bewilligten Pensionen bey- behalten; daß Graf Pötting von der Beschränkung der ihm mit der Ah. Entschließung vom 26. November 1839 verliehenen Rente jährlicher 200 fl. nicht in Kenntniß gesetzt worden zu seyn scheint; weil er sonst eine Toison- Ordens-Praebende zur Verbesserung seiner Lage nicht angesucht haben würde, und daß mit der ebengedachten Rente kaum ein Bedienter, nicht aber ein Cavalier, dessen Vorfahren selbst die Toison getragen, und der ein Opfer der Politik seines Hofes geworden ist, erhalten werden könne und solle. Im anderen Punkte trat der Ordenskanzler freimütig der Mei­nung des Fürsten entgegen: Gegenwärtig ... scheint die vorbelobte Ah. Entschließung die Frage zu stellen: ob künftig die Concursausschreibung und in welcher Art Statt zu finden habe? ln Beantwortung dieser Frage erlaube ich mir zu bemerken, daß die Regierung jede Stiftung — wenn sie nur nicht gegen die Moral verstößt — aufrecht zu erhalten und zur Voll­ziehung zu bringen verpflichtet sey; daß hierzu bey Stiftungen, wie die hier Besprochene, die Bekanntmachung der Erledigungen und der zur Er­langung einer Praebende erforderlichen Eigenschaften das rechte Mittel sey; daß ohne diese Bekanntmachung sich nur wenige oder gar keine Can- didaten melden werden, wie sich dieß bey den letzten Erledigungen ergeben hat; daß endlich die Regierung auf eben diese Weise bey Besetzung der zur Theresianischen Ritter-Akademie gehörigen Stiftplätze vorgehe, und Vor­gehen müßte; weil sie sich in Erfüllung ihrer Pflichten durch nichts, am allerwenigsten durch ein so wandelbares Element, wie die sogenannte öffentliche Meynung, beirren lassen könne. In seiner Rücknote vom 14. De­zember 1850 21S) erklärte sich auch Fürst Schwarzenberg mit der weiteren Belassung der ministeriellen Unterstützung für Graf Pötting einver­standen. Auch stimmte er, obwohl er seine grundsätzlichen Bedenken auf­2") ZI. 101 und 102/TO/1844, 181/TO/1850. 21») ZI. 6/TO/1867. 211) ZI. 181/TO/1850, fol. 202 b; hier liegt auch als fol. 202 a das rück­gemittelte Originaldekret für den Grafen Sprinzenstein ein. 212) Ebenda, fol. 104 und 203. 212) ZI. 185/TO/1851, fol. 2 ff.

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