Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)

AUER, Erwin M.: Die Präbende des Ordens vom Goldenen Vlies

28 Erwin M. Auer recht hielt, doch künftigen Concurs-Ausschreibungen unter der Voraus­setzung zu, daß die im Stiftbrief genannten Bedingungen nicht jedesmal wiederholt werden und hinsichtlich der Bedingungen lediglich auf die Kundmachung in der Wiener Zeitung vom 26. Mai 1830 verwiesen wird, weil gerade der geforderten Adelsqualifikation wegen eine einseitige Auf­fassung und gehäßige Deutung dieser Beschränkung durch einen nicht un­beträchtlichen Theil des großen Publikums möglich, ja wahrscheinlich sei. Freiherr von Pilgram legte diese Rücknote dem Kaiser vor und machte auf die noch bestehende Meinungsverschiedenheit aufmerksam, ob die Bedin­gungen des Stiftbriefes in den Concurs-Ausschreibungen von Fall zu Fall wiederholt werden sollen oder ob jeweils nur ein Hinweis auf die Kund­machung von 1830 genüge214). Der Monarch bewilligte am 9. Jänner 1851 dem Grafen Pötting den Fortbezug der ministeriellen Unterstützung neben der Präbende und verfügte im Sinne des vom Ordenskanzler vertretenen Standpunktes die Wiederholung der Bedingungen bei künftigen Prä- benden-Ausschreibungen 215). Inzwischen waren am 6. Jänner 1851 dieDrekrete für die in der fünften Verleihung berücksichtigten Bewerber hinausgegangen216); wenige Tage später gelangte das Dekret des bereits vor der Verleihung ver­storbenen k.k. Unterlieutenants in der Armee Rudolf Grafen S p r i n- zenstein an die Ordenskanzlei zurück217). Der Ordenskanzler beabsich­tigte zwar sofort, einen Besetzungsvorschlag dem Ordenssouverain vorzu­legen218), unterließ dies jedoch mit der Begründung, daß durch den Tod des Grafen Sprinzenstein nicht eine neue Erledigung, sondern nur der Fall eingetreten war, die ... Allerhöchste Entschließung, welche bezüglich des gedachten Grafen nicht in Vollzug kommen konnte, aus der Reihe der frü­heren oder nachfolgenden Bittsteller zu ergänzen219). Er verfügte daher auch keine öffentliche Ausschreibung dieser freien Präbende, sondern lei­tete die weiterhin einlaufenden Gesuche direkt den zuständigen Bezirks­oder Stadthauptmännschaften, bzw. einer Polizeidirektion zur Überprüfung zu 220). Als genügend überprüfte Gesuche Vorlagen, kam es zur VI. Verleihung vom 27. Oktober 185 3 221) 21. Johann Freiherr von Liebenberg 2!2); f 14. März I86 0 223). Eine Verständigung der nichtberücksichtigten Competenten erübrigte 214 * * 217 * * * 221 214) Konzept des Vortrages vom 30. Dezember 1850 (ZI. 181/TO/1850, fol. 147 ff.). 213) ZI. 185/TO/1851, fol. 1. 213) ZI. 181/TO/1850, fol. 146. 217) Ebenda, fol. 202 b. 218) Unvollendetes Konzept ebenda, fol. 111. 2is>) ZI. 8/TO/1853, fol. 48r und 51v. 220) ZI. 3, 4, 5, 6 und 13/TO/1852. 221) ZI. 8/TO/1853: fol. 48 ff. (Vortragskonzept), 51 ff. (Originalvortrag), 54v (Ah. Entschließung), 59 (Dekretentwurf), 57 (Verständigung des Fonds-

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