Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)

AUER, Erwin M.: Die Präbende des Ordens vom Goldenen Vlies

22 Erwin M. Auer Die bei dieser Verleihung nicht berücksichtigten Competenten er­hielten die abschlägigen Bescheide wieder im Wege der Polizeihofstelle 175). Der vierten Verleihung sollte vor den Ereignissen des Jahres 1848 keine weitere folgen. Wohl wurden durch das Ableben des Knopfmachers Ignaz von Lind am 7. Dezember 1843 176) und des königlichen Bayerischen Majors ä la Suite Ferdinand Grafen M a m m i n g am 21. Oktober 1845 177) zwei Präbenden zur Vergebung frei, wohl ersuchte der Ordenskanzler die Polizeihofstelle um die Überprüfung 178) von eingegangenen Gesuchen, Er- innerungs- und Empfehlungsschreiben179), den Bemühungen des Ordens­kanzlers blieb jedoch zunächst ein Erfolg versagt. Überblickt man die im Vormärz erfolgten Verleihungen, so muß zur Ehre der Ordenskanzler festgehalten werden, daß sie sich tatsächlich im Sinne des Stiftbriefartikels 418°) strengste Gewißenhaftigkeit und Un- partheylichkeit angelegen sein ließen, um jeweils nur die Würdigsten und Bedürftigsten zur Auswahl vorzuschlagen181). Empfehlungen etwa des Ersten Obersthofmeisters und Obersten der sämmtlichen k.k. Leib­garden Rudolf Fürsten zu Colloredo-Mannsfeld182) oder des Gouverneurs von Tirol Clemens Grafen und Herren zu Brandis 183) hatten nur deshalb Einfluß auf die Vergebung der Präbenden, weil sie bedürftigen Adeli­gen 184) galten. Empfehlungsschreiben hingegen des Haus-, Hof und Staats­kanzlers Clemens Fürsten von Metternich-Winneburg 185), des niederöster­reichischen Landmarschalls Peter Grafen Goes188) oder Erzherzog Jo­hanns187) wurde seitens der Ordenskanzlei keine Bedeutung beigemessen, in der Wiener Zeitung (fol. 24). Vgl. auch Öst.-Kais. privil. Wiener Zeitung, 3. September 1842, Nr. 243, 1805. 171) ZI. 13/TO/1835, 66 und 69/TO/1841, 77^/TO/1842. 172) ZI. 125/TO/1845. 173) ZI. 40t4/TO/1840, 61 und 65/TO/1841, 77^/TO/1842. >74) GDFonde, Liquidatursbuch der k. k. Privat-Cassa vom Jahre 1859—1870, Nr. 483, fol. 50v. 173) ZI. 771/4/TO/1842, fol. 28. 179) ZI. 97, 102, 105 und 109/TO/1844. 177) ZI. 125/TO/1845. 178) ZI. 102/TO/1844, fol. 14. 179) ZI. 88|/TO/1843; 100, 101, 103 und 104/TO/1844; 118, 120, 125 und 128/TO/1845. 189) Vgl. den Abdruck im Anhang I. 181) ZI. 5/TO/1830, fol. 29v. 182) ZI. 61/TO/1841. 183) ZI. 66/TO/1841. 184) Es sei am Rande vermerkt, daß die Vereinigte Hofkanzlei sich in Sachen einer Adelsqualifikation an die Ordenskanzlei mit dem Ersuchen wandte, fest­zustellen, ob sich nicht in einem bestimmten Präbenden-Akt ein Adelsnachweis vorfinde (ZI. 105/TO/1844). iss) ZI. 46/TO/1841. !S6) ZI. 67/TO/1841. 187) ZI. 103/TO/1844.

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