Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)
WINTER, Otto Friedrich: Österreichische Pläne zur Neuformierung des Reichstages 1801–1806
Österreichische Pläne zur Neuformierung des Reichstages 1801—1806 303 der bisher so ungünstig verlaufenden Abstimmungen mit den Möglichkeiten der katholisch-österreichischen Partei, einen ablehnenden Reichsschluß zu verhindern: Der „itio in partes per majora“, die auch in den einzelnen Kollegien des Reichstags getrennt erfolgen könne, und dem Recht des Kaisers, ein Reichsgutachten ganz oder zum Teil zu verwerfen, es ,,in suspenso“ zu belassen oder „dilatorisch zu behandeln“; er wies eindringlich auf die Wichtigkeit einer Lösung in kaiserlichem Sinne für den Fortbestand des Reiches hin. „Wer möchte die schwere Kaiserkrone, mit der keine Einkünfte verbunden sind, ferner tragen, wenn alle Bemühung des kais. Zepters, sey sie auch noch so gut gemeint, durch eine widrige Majorität vereitelt werden könnte?“ Die Meinung des Kurerzkanzlers Dalberg, „ ... der protestantische Religionstheil würde nachgeben, weil jeder hiesige Reichstagsgesandte doch Interesse habe, daß der Reichstag zusammenbleibe. Er habe aber allen unverhohlen erkläret, sie würden selbst an der Auflösung des Reichstages schuld seyn, wenn sie nicht nachgeben wollten, und wenn man den Reichsoberhauptlichen Antrag nicht zur Erfüllung befördere“, spiegelt wenigstens die Überzeugung, daß es, wenn schon nicht um den Weiterbestand des Reiches selbst, um den des Reichstages ginge 114). Da im Kurfürstenkolleg nur noch 2, im Fürstenrat nur noch 3 katholische und 6 protestantische Häuser — darunter Bremen (== Kurhannover) mit 7 Stimmen — mit der Abstimmung im Rückstand waren, drängte Freiherr von Hügel auf Ablegung des kurerzkanzlerischen Votums in beiden Gremien. Der Entwurf, den der Direktorialgesandte Freiherr von Albini daraufhin den kaiserlichen Gesandten, die sich der Hoffnung hingegeben hatten, mit ihren immer wiederholten Vorschlägen auf vorbehaltloses Einschwenken auf die Linie ihrer Abstimmung durchgedrungen zu sein, überreichte, bedeutete für diese eine herbe Enttäuschung. Der Antrag Albinis, — dem man wohl ansehe, „daß er das Werk eines Tages und eines Kopfes, der voll Dünkel auf seinen hohen Wehrt nur eigene Wege sucht, aber nicht fähig ist, das Schickliche vom Unschicklichen, das Zweckmäßige von dem Unpassenden zu unterscheiden“ — wie Graf Stadion unter dem frischen Eindruck der Sitzung voll Empörung feststellt —, suchte durch Konzessionen nach allen Seiten und eine neue Konzeption ein Kompromiß anzubahnen. Um die verzögernde Wirkung der Auseinandersetzung um die ausreichende Qualifikation des einen oder anderen der neu vorgeschlagenen katholischen Voten auszuschalten, sollten die zur Parität fehlenden 27 katholischen Stimmen bis zur Qualifikation neuer Fürsten durch die auf den 5 vordersten Rängen des Aufrufzettels stehenden katholischen Voten, nämlich Österreich, Bayern, Kursalzburg, Kurerzkanzler und Hoch- und Deutschmeister, nach 11 114) Bericht Hügels vom 11. Dezember 1803, StK., Regensburg, Prinzipal- kommission, Berichte, Fasz. 8, fol. 564—571 und gleichlautend Reichskanzlei, Prinzipalkommission, Berichte, Fasz. 177 d, fol. 373—376.