Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)

WINTER, Otto Friedrich: Österreichische Pläne zur Neuformierung des Reichstages 1801–1806

304 Otto F. Winter dem Aufteilungsschlüssel 6 : 6 : 5 : 5 : 5, oder, wenn Croy, Truchseß, Fugger-Babenhausen und Metternich gleich introduziert würden, 6 : 5 : 4 : 4 : 4, zur subsidiarischen Führung aufgeteilt werden. Weiter wurde plädiert für die paritätische Neueinführung von Fürstenberg (3. Stimme) — Sachsen-Meiningen (eigene Stimme), Colloredo, Kheven- hüller — Lippe-Detmold, Wied-Runkel, sodaß im ersten Falle das Stim­menverhältnis 80 : 78, in letzterem 83 : 81 zugunsten der Katholiken lauten sollte. Freiherr von Hügel wies Albini auf verschiedene, für die kaiserliche Seite unannehmbare Auswirkungen dieses Planes hin: Erstens hätte Österreich 13, Bayern aber 19 Stimmen, was „undenkbar und un­zulässig“ sei. Österreich müsse zunächst für sich allein 6 Stimmen zu­gesprochen erhalten. Weiter bestünde keine Notwendigkeit, mit der Auf­nahme der schon qualifizierten Fürsten — Metternich, Fugger, Truchseß und Croy — zuzuwarten, ebensowenig mit der zusätzlichen Stimme Kurerz­kanzler, Kursalzburg, Hoch- und Deutschmeister, Fürstenberg, Arenberg, Salm-Salm, Liechtenstein sowie fränkische und westfälische Grafen; die dann noch verbleibenden „supernumerär und provisorische Vota“ könn­ten „den 5 ersten katholischen Ständen“ nach Vereinbarung überlassen werden. Schließlich sei der Antrag auf Neueinführung von nicht im § 32 genannten protestantischen Häusern nicht ratsam, der bisher in keiner der protestantischen Abstimmungen gestellt worden sei, da dann die Bewerbungen weiterer Stimmenanwärter — etwa Schweden, Hessen- Kassel und Braunschweig-Wolfenbüttel — nicht abgewiesen werden könnten115). Den fieberhaften Bemühungen der drei kaiserlichen Ge­sandten, auf schriftlichem Wege und in Diskussionen mit Dalberg und Albini — „die wir“, wie Freiherr von Hügel berichtet, „beynahe bis zur Stunde der Sitzung fortsetzten“ —, eine Verbesserung des Antrages in der angeführten Richtung herbeizuführen, blieb der Erfolg versagt; am 12. Dezember legte Albini im Kurfürstenkolleg und im Fürstenrat das Votum in seiner unveränderten Fassung ab116). Das für die kaiserliche * 13 115) Berichte Hügels und Fahnenbergs vom 11. Dezember 1803, a. a. O., Bericht Stadions vom 12. Dezember 1803, a. a. O., mit Abschrift der kurerz- kanzlerischen Abstimmung. Bericht Fahnenbergs vom 12. Dezember 1803, StK., Regensburg, österr. Gesandtschaft, Berichte, Fasz. 241, fol. 414—421 (ebenfalls mit Abschrift der kurerzkanzlerischen Abstimmung). — Schelhafl, a. a. O., S. 92—96. Vgl. Tabelle im Anhang, Nr. 4. !>«) Berichte Hügels vom 12., 14. und 17. Dezember 1803, StK., Regensburg, Prinzipalkommission, Fasz. 8, fol. 572—573 und 590—595 Reichskanzlei, Prin­zipalkommission, Berichte, Fasz. 177 d, fol. 367—372 (mit Abschrift der kur- erzkanzlerisehen Abstimmung) bzw. 351—357 (mit Abdruck der beiden Proto­kolle als Beilage). Bericht Stadions vom 12. Dezember 1803, a. a. O., und vom 13. und 14. Dezember (mit Abdruck des kurfürstlichen Protokolls als Beilage), StK., Regensburg, böhmische Gesandtschaft, Berichte, Fasz. 152, fol. 182—195 bzw. 196—202. Bericht Fahnenbergs vom 13. Dezember 1803 (mit Abdruck des Fürstenratsprotokolls als Beilage), StK., Regensburg, österr. Gesandtschaft, Berichte, Fasz. 241, fol. 422—425.

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