Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)
WINTER, Otto Friedrich: Österreichische Pläne zur Neuformierung des Reichstages 1801–1806
Österreichische Pläne zur Neuformierung des Reichstages 1801—1806 273 dem oben zitierten Bericht Fahnenbergs vom 1. Mai 1801 89) überdeutlich. Nachdem er die „sklavische Unterwürfigkeit“ der protestantischen Gesandten unter den Grafen von Görz — mit Ausnahme des gutgesinnten sächsischen Gesandten von Globig — beklagt hatte, äußerte er sich über die katholischen: „Unter den Gutgesinnten besitzen nur Freiherr von Ley- kam, Groß und Wolff einige Beredsamkeit, alle übrigen können nichts geltend machen und Freiherr von Steigentesch hat einen ebenso verworrenen mündlichen Vortrag, als seine Schreibart und sein verzehrter und fehlerhafter Periodenbau ist. Überhaupt ist die geistliche Reichsfürstenbank größtentheils mit ganz erbärmlichen Subjekten besetzt. Freiherr von Ziller- berg ist ein vom Alter geschwächter Mann, dem es an Gedächtnis, schnellem Begriff und Umfassungskraft fehlt. Graf Lerchenfeld, Freiherr von Hanxleden, Graf Künigl und Graf Sternberg sind allgemein anerkannte Schwachköpfe, die nichts verstehen, und nie was gelernt haben. Graf Thurn ist durchaus anti-Oesterreichisch gesinnt und hängt ganz an dem Grafen Görz ... Wenn daher nicht eine Radikalkuhr vorgenommen und mehrere Comitial Gesandten ausgemustert werden, so kann der Allerhöchste Hof bei jeder Reichstagsdeliberazion sich im Voraus die Rechnung machen ..." Auch wenn Fahnenbergs Bemühen deutlich wird, seine eigene Leistung angesichts so schlechter Voraussetzungen herauszustreichen, ist es klar, daß unter diesen Umständen trotz der zahlenmäßigen Überlegenheit der Katholiken die Initiative bei der Gegenpartei liegen mußte. Das dritte Kollegium des Reichstages, das der Re i c h s s t ä d t e 4#), war schon in seiner reichsrechtlichen Stellung, mehr noch in seinem praktischen Gewicht gegenüber den höheren Kollegien von minderer Bedeutung, obwohl die größten unter den Reichsstädten sich mit manchen Reichsfürstentümern an Bevölkerungszahl und wirtschaflichem Ertrag durchaus messen konnten 41); die kleineren, namentlich in Schwaben, Reste des Reichsgutes aus der Stauferzeit, die hinter den meisten landesfürstlichen Städten weit zurücktraten, konnten ihre privilegierte Stellung durch keine entsprechende wirtschaftliche Bedeutung rechtfertigen. Die 51 Voten dieses Kollegs gliederten sich in die schwäbische (37) und rheinische (14) Bank; nach den Konfessionen waren auf ersterer 11 katholische, 5 paritätische und 21 protestantische, auf letzterer zwei katholische gegenüber 12 protestantischen Städten vertreten, wovon infolge der Inbesitznahme des linksrheinischen Gebietes durch Frankreich je 2 katholische (Aachen, Köln) und protestan- * 49 39) Vgl. Anm. 37. 49) Pölitz, a. a. 0., S. 171 f., Hoff, a. a. 0., I, S. 59 f., Gönner, a. a. 0., S. 152 ff., L a n c i z o 11 e, a. a. O., S. 5 f. n) Nürnberg war mit 3,000.000 fl. Hessen-Kassel fast ebenbürtig, Hamburg kam mit 1,200.000 fl. Sachsen-Weimar oder dem Bistum Münster gleich. In der Bevölkerungszahl entsprachen Augsburg (35.000), Bremen und Lübeck (je 40.000), Frankfurt am Main (43.000) oder Ulm (38.000) etwa der Abtei Kempten (42.000), dem Bistum Passau (36.000) oder dem Fürstentum Salm (40.000). Tabellarische Übersicht der Staatskräften, a. a. O. Mitteilungen, Band 15 18