Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)
WINTER, Otto Friedrich: Österreichische Pläne zur Neuformierung des Reichstages 1801–1806
274 Otto F. Winter tische (Worms, Speyer) wegfielen. Trotz eines Übergewichts von 33 : 13 bzw. 31 : 11 bei 5 paritätischen Stimmen für die Protestanten hatte der Kaiser, da er gerade den Städten gegenüber noch Reste einer Regierungsgewalt geltend machen konnte und seine Hilfe gegen allfällige Mediatisierungsgelüste reichsfürstlicher Nachbarn sehr ins Gewicht fiel, mit keiner intransigenten Opposition zu rechnen. Im Übrigen wurde das reichsstädtische Kolleg von seinen Mitgliedern so gering geschätzt, daß viele die Gesandtenposten Jahre, ja Jahrzehnte vazieren ließen42), die meisten anderen zu Abgeordneten Angehörige einiger weniger Regensburger Ratsbürgerfamilien machten, während nur eine ganz kleine Anzahl vollwertig vertreten war; die Gesamtzahl der städtischen Abgeordneten belief sich in diesen letzten Jahren auf 9—11, davon 2—3 katholische. Die Zusammensetzung des Reichstages im Ganzen mit den Mehrheiten der „Gutgesinnten“ in den beiden höheren Kollegien und der durch die traditionelle reichtsstädtische Politik der Anlehnung an den Kaiser kompensierten protestantischen Majorität in der Städtekurie bot also wenigstens theoretisch durchaus die Möglichkeit einer gedeihlichen Erledigung der Reichsgeschäfte im Zusammenwirken von Kaiser und Reich. Es zeigt sich ganz klar, daß die habsburgische Politik wie früher auch jetzt mit Sorgfalt und Nachdruck um die Behauptung und Festigung der kaiserlichen Stellung im Reich bemüht war, weil sie darin ein für die Weltstellung des Hauses Österreich wichtiges Attribut sah. Die Voraussetzung einer solchen Reichspolitik war jedoch ein durch eine Majorität abgelegtes Bekenntnis der Reichsglieder selbst zu ihr, wie es schon die Würde des Kaisertums einerseits, die auf Ablehnung jeder Mehrung des unmittelbaren kaiserlichen Einflusses, etwa durch Akkumulierung eigener Reichstagsvoten, als Bedrohung der reichsständischen Libertät sorgsam bedachten Mitstände andererseits verlangten 42a). 42) Z. B. Giengen, Isny, Leutkirch, Ravensburg, aber auch Nürnberg und Augsburg, die erst unter dem Druck der drohenden Mediatisierung gegen Ende 1802 wieder Deputierte ernannten. 428) Feine (Savignystiftung, 52/1932), a. a. O., S. 118: „Die Aufrechterhaltung der reichsständischen Libertät war für sie, die dem Reichsverband mehr oder weniger entwachsen waren, vor allem ein Mittel gegenhabsburgischer Politik, wie umgekehrt die kaiserliche Autorität im Reich zum Vorteil der habsburgischen Hauspolitik verwandt wurde. Dieser stete Zwiespalt, das Gegeneinander von reichspatriotischer Form und reichswidrigem Eigeninteresse, wie ich es nennen möchte, verurteilte die Tätigkeit der Reichsorgane von vornherein zur Erfolglosigkeit.“ Dieses Urteil Feines bezieht sich auf die großen Reichsstände, für die es durchaus zutreffend ist; eine Stärkung der österreichischen Stellung hingegen wäre wohl auch einer solchen des Kaisertums und damit einer Festigung des Reiehsverbandes zugute gekommen. — Die scharf ablehnende Haltung gegen die kaiserliche Politik kommt in einem Schreiben des bayrischen Ministers Montgelas an den bayrischen Gesandten in Berlin, Bray, vom 27. Mai 1805, das He igei, S. 526 f., in ausführlichem Auszug bringt, mit nicht zu überbietender Deutlichkeit zum Ausdruck.